(BIAJ) Ein Blick auf den nominalen Anstieg von Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV- Bürgergeld) von 2015 (Ein­führung des Mindestlohns) bis 2025, mit einem Ausblick auf 2026. Siehe die BIAJ-Tabellen 1 und 2. (Tabelle 1 unten und im PDF und Tabelle 2 mit der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen (Regelsätze) 2021 bis 2025 - und einem unverbindlichen Ausblick auf 2026 nur im PDF: Download_BIAJ202250123; zwei Seiten)

Von 2015 bis 2021 stiegen sowohl Mindestlohn als auch Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) um nominal 11,8 Prozent. (Spalte 2 und 5) Von 2021 bis 2025 stieg der Mindestlohn um nominal 34,9 Prozent (7,8 Prozent/Jahr), der Regelsatz um nominal 26,2 Prozent (6,0 Prozent/Jahr). (Spalte 3 und 6 in Tabelle 1)
Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2025 stieg der Mindestlohn um nominal 50,8 Prozent (4,2 Prozent/Jahr), der Regelsatz um nominal 41,1 Prozent (3,5 Prozent/Jahr). (Spalte 2 und 5 in BIAJ-Tabelle 1) n

Ausblick 2026 – noch ohne Kenntnis der Ergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bei unveränderten Fortschreibungsregeln, dem gleichen Anstieg des (regelbedarfsrelevanten) Preisindex und der Netto­löhne und -gehälter (je Arbeitnehmer) und gleicher "Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex für die ergän­zende Fortschreibung" wie 2024 ergäbe sich zum 1. Januar 2026 ein Anstieg des Regelbedarfs in der Regelbedarfsstufe 1 (RBS1) um einen Euro (1,00 Euro!), von 563 Euro (seit dem 1. Januar 2024) auf 564 Euro ab dem 1. Januar 2026 (siehe Spalten 20 bis 24 in BIAJ-Tabelle 2) – nominal 41,4 Prozent mehr als 2015 bzw. 26,5 Prozent mehr als 2021. Der Bundes­minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), scheint an der zweiten „Nullrunde“ nichts ändern zu wollen. (1)

Bei Umsetzung des Wahlversprechens der SPD und diverser anderer Parteien soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro steigen. Nominal wäre der Mindestlohn dann seit Einführung um nominal 76,5 Prozent bzw. seit 2021 um 57,9 Prozent gestiegen – und läge dann z.B. 0,18 Euro unter dem seit dem 1. Januar 2025 geltenden Mindestlohn (einschließlich Mindesturlaubsgeld) in Höhe von etwa 15,18 Euro (15,1848 Euro in den Niederlanden. (2) n

2025 01 23 mindestlohn und regelsatz rbs1 sgb2 2015 bis 2025 2026 

(1) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Wenn die Teuerung bei den zwei Prozent bleibt, die die Europäische Zentralbank sich vorgenommen hat, ist eine weitere Nullrunde durchaus wahrscheinlich“. (RND 10./11.01.2025) An dieser „Wahrscheinlichkeit“ soll offensichtlich nichts geändert werden.
(2) Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2025: 14,06 Euro plus acht Prozent (etwa 1,12 Euro) Urlaubsgeld - https://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/2039-mindestlohn-niederlande-ab-1-januar-2025-14-06-euro-plus-acht-prozent-etwa-1-12-euro-urlaubsgeld.html