Alleinerziehende in Mikrozensus 2022, Zensus 2022 (15. Mai) und Statistik der Grundsicherung (SGB II)
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(BIAJ) Ein vergleichender Blick auf Alleinerziehende (AE) in Mikrozensus 2022 (Endergebnisse) und Zensus 2022 (15.05.2022) und in der Statistik der Grundsicherung (SGB II) im Bund und in den Ländern*: Download_BIAJ20241104 (PDF: zwei Seiten)
* Eine Ergänzung zu BIAJ-Materialien vom 21.10.2024: "Alleinerziehende im Mikrozensus und in der Statistik der Grundsicherung (SGB II) - 2005-2023v – Bund und Länder" hier.
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und Ausgaben von Januar bis Oktober 2024 – Bund, Länder, Bremen, Bremerhaven
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" von Januar bis Oktober 2024 (und 2023) im Bund, in den 16 Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven). Siehe die BIAJ-Materialien vom 06. November 2024: Download_BIAJ20241106 (PDF: 20 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund, die 16 Länder und die beiden bremischen Städte – Auszug unten)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Oktober 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,608 Milliarden Euro ausgegeben – 3,309 Milliarden (18,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten zuvor. (November 2022 bis Oktober 2023: 18,298 Milliarden Euro) Und: Die 21,608 Milliarden Euro sind 1,778 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2024 für das Arbeitslosengeld veranschlagten 19,830 Milliarden Euro.
Gemessen an den von November 2023 bis Oktober 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,759 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (November 2022 bis Oktober 2023: 2,579 Millionen) wurden rechnerisch etwa 653 Euro pro Monat (November 2022 bis Oktober 2023: etwa 591 Euro) ausgegeben, gemessen an den 962.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (November 2022 bis Oktober 2023: 859.000) rechnerisch etwa 1.872 Euro pro Monat (November 2022 bis Oktober 2023: etwa 1.776 Euro). (1)
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FbW und Reha der Jobcenter ab 2025: Beitrags- statt Steuerfinanzierung
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(BIAJ) Ein Blick auf die bisher aus Bundesmitteln finanzierten Ausgaben der Jobcenter gE für die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" (FbW) und "Teilhabeleistungen berufliche Rehabilitation" (Reha) von 2016 bis September 2024 (gleitende 12-Monatssummen ohne die Verwaltungskosten der Jobcenter gE), die (einschließlich der entsprechenden Ausgaben der Jobcenter zkT) ab 2025 nicht mehr aus Steuermitteln, sondern aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert werden müssen: (Anmerkung: Zum Übergang in 2025 siehe Fußnote 1.)
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Was soll ab 2025 aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) werden?
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(BIAJ) Der sogenannte „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) soll im SGB II verankert werden. (1) Und ab Januar 2025 soll der PAT in Höhe von unverändert bis zu 700 Millionen Euro (im Haushaltsjahr) nicht nur für die anteilige Finanzierung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (2) sondern auch für die anteilige Finanzierung der Förderinstrumente Eingliederungszuschuss (3), Einstiegsgeld (4) und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (5) zur Verfügung stehen. Der PAT-Finanzierungsanteil kann dann 50 Prozent der Ausgaben für diese Leistungen betragen. Dies geht aus der „Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosen-versicherung und Arbeitsförderung (Drucksache 20/12779)“ (6) hervor. (Fortsetzung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20241102 - zwei Seiten - Bremen, 02.11.2024)
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