Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung: Insgesamt und Ländervergleich Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin – Berichtsjahr 2022/23 und Vorjahre
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(BIAJ) Ein Blick auf den Übergang von bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen (w) und Bewerber (m) für Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2016/17 bis 2022/23 in sozialversicherungspflichtige Ausbildung – drei Monate, 12 Monate und 24 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres in der Bundesrepublik Deutschland (DE) in Bremen (Land), Hamburg, Berlin und Bayern Siehe hier: Download_BIAJ20240830a (PDF:10 Seiten - insgesamt: Seite 2-4; Frauen: Seite 5-7; Männer: Seite 8-10 – Auszug: "drei Monate nach Ende des Berichtsjahres", Seite 2 von 10 unten)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich August 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) August 2024 (Stichtag 14.08.) 4,616 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,872 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 1,021 Millionen bei den Agenturen für Arbeit und 1,851 Millionen bei den Jobcentern. 176.000 (6,5 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im August 2023 – 111.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 65.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 120.000 (8,4 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 56.000 (4,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im August 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +0,4 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +11,4 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +4,3 Prozent; Stadt Bremen: +4,7 Prozent; Bremerhaven: +2,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von ‑2,3 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +8,6 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +2,2 Prozent in Niedersachsen (NI) bis +20,1 Prozent im Saarland (SL). (DE: +9,6 Prozent; HB: +2,6 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
4,017 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,8 Prozent (72.000) mehr als im August 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +5,2 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im August vor 10 Jahren (August 2014) 4,345 Millionen. ELB-August-Maximum: 5,383 Millionen im August 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im August 2024 und August 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. August 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240830 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Bestandene Abschlussprüfungen sinken drei Jahre nach „Corona-Jahr“ 2020 auf bisher tiefsten Stand – ein Blick auf die Jahre 2008 bis 2023
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(BIAJ) Drei Jahre nach dem ersten „Corona-Jahr“ 2020 sank die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung auf den tiefsten bisher ermittelten Stand. Die amtliche Berufsbildungsstatistik berichtet für das Jahr 2023 nur noch insgesamt 347.565 bestandene Abschlussprüfungen - 29.523 (7,8 Prozent) weniger als im Vorjahr 2022 und 131.466 (27,4 Prozent) weniger als 2010. Die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen ist nach 2010 in jedem Jahr gesunken, aber lediglich 2012 – drei Jahre nach der Krise 2008/2009 - ähnlich stark (minus 31.137 bzw. 6,5 Prozent) wie in 2023. In den letzten sechs Jahren vor 2023, von 2016 bis 2022, sank die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen im Vergleich zu 2023 lediglich um insgesamt 22.710 bzw. 5,7 Prozent. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 17 unten bzw. auf Seite 1 von 17 der PDF)
Zur Entwicklung der Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Ländern von 2008 bis 2023 (von Schleswig-Holstein bis Thüringen) – differenziert nach Alter – siehe die BIAJ-Abbildungen hier: Download _BIAJ20240829_1 und Download_BIAJ20240829_2 – aus technischen Gründen zwei PDF. Teil 1: von DE und SH bis SL, Teil 2: BE bis TH)
Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die "vorläufigen Orientierungswerte" der Bundesmittel für die "Gesamtverwaltungskosten" und die "Eingliederungsleistungen" (zusammen: "Gesamtbudget") der einzelnen Jobcenter in 2025 (BMAS - 19.08.2024) - mit einem Vergleich zu den Ausgaben in 2023 (Ist) und den Zuteilungsbeträgen im laufenden Haushaltsjahr 2024 (Soll). Siehe die weiteren Erläuterungen auf den jeweiligen Seiten 9 der drei Teile der BIAJ-Tabelle "Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)": Download_BIAJ20240825_01 ("Gesamtbudget") , Download_BIAJ20240825_02 (VWK) und Download_BIAJ20240825_03 (EGL) (jeweils neun Seiten).
Warnung: Ein Blick ausschließlich auf die Mittel für "Eingliederungsleistungen" (BIAJ-Tabelle Teil 3) kann irritieren und nicht "orientieren", da der Bund die "Haushaltswahrheit" bei der Veranschlagung der Mittel für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (BIAJ-Tabelle Teil 2) ignoriert - für vom BIAJ erwartete Ausgaben in Höhe von mehr als 6,5 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil - KFA) sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (16.08.2024) lediglich 5,25 Milliarden Euro (Soll) veranschlagt. Kurz: Es sind erhebliche Umschichtungen vom Budget für "Eingliederungsleistungen" zu den Mitteln für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" zu erwarten. Bremen, 25.08.2024
Jobcenter Bremen Stadt 2025: Ein Blick auf die Bundesmittel für "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen"
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(BIAJ) Jobcenter Bremen Stadt: Ein unkommentierter tabellarischer Blick auf die "vorläufigen Orientierungswerte" 2025 des BMAS für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" (Spalte 1) und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Spalte 2 - ohne Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e SGB II a.F. in Spalte 3) mit einem Rückblick auf die Zuteilung in den Haushaltsjahren 2018 bis 2024 und den Ist-Ausgaben in den Jahren 2018 bis 2023. Download_BIAJ20240822 (eine Seite)