Zu einem Fehler im Weser-Kurier-Artikel zur Altersarmut in Bremen
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(BIAJ) Im Weser-Kurier-Artikel „Ein Viertel der Bremer Senioren ist arm“ (04.02.2025, Seite 7) hieß es: „Diese und weitere Faktoren ließen die Armutsquote bei den Über-65-Jährigen im Land Bremen von 22,7 Prozent im Jahr 2021 auf 24,3 Prozent im Jahr 2023 steigen. Bezugsgröße ist die für Bremen in 2023 berechnete Armutsgefährdungsschwelle von 1070 Euro monatlich für eine Alleinstehende.“ (Hervorhebung durch BIAJ)
Quelle für diesen Fehler sind die Antworten des Senats auf Frage 11 und 13 in der Mitteilung des Senats zur „Entwicklung der Altersarmut in Bremen und Bremerhaven“ (Bremische Bürgerschaft - Landtag, Drucksache 21/988)
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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ im Januar 2025 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Der erste Monat der „vorläufigen Haushaltsführung 2025“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 - zur Verfügung stehen (könnten), und auf die Ausgaben im Januar 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250215 (PDF, neun Seiten – Auszug unten - insbesondere Fußnote 2 beachten!).
Gender-Pay-Gap 2022 bis 2024 - Bund, Länder und die Agenda-2030-Zielverfehlung
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den Unterschieden der Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer in den Jahren 2022 (April) bis 2024 (April). In 2024 verdienten Frauen pro Stunde (brutto) durchschnittlich 22,24 Euro (BIAJ-Tabelle 1), 4,10 Euro weniger als Männer (BIAJ-Tabelle 2). Dieser durchschnittliche Verdienstunterschied pro Stunde reicht 2024 im Ländervergleich von 5,54 Euro in Baden-Württemberg (BW) bis 0,33 Euro in Brandenburg (BB). (BIAJ-Tabelle 2) Gemessen in Prozent verdienten Frauen durchschnittlich (gerundete) 16 Prozent weniger als Männer. Im Ländervergleich reicht dieser sog. Gender-Pay-Gap (GPG) von 19 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 2 Prozent in Brandenburg (BB) (BIAJ-Tabelle 2).
Anders betrachtet: In Bezug auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Frauen verdienten Männer 2024 durchschnittlich (gerundete) 18 Prozent mehr als Frauen. (siehe die BIAJ-Abbildung „Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern nach Alter im Jahr 2024 (in Prozent)“, Seite 3)
Ein Blick auf das Land Bremen: Der Gender-Pay-Gap sank im Land Bremen in 2024, bei dem im Ländervergleich geringsten nominalen Anstieg der Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern im Vergleich zum Vorjahr 2023 (Frauen: + 3,4 Prozent; Männer: + 1,8 Prozent) - von 19 auf 17 Prozent.
Und zur Erinnerung ein Blick in die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ (DNS), die von der CDU im Wahlkampf vergessene (1) „Agenda 2030“: „Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind in modernen Erwerbsgesellschaften ein Zeichen für soziale Ungleichheit. Die Verringerung der Lohnunterschiede ist ein Indikator für Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung. Die Bundesregierung verfolgte daher das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Verdienstabstand auf 10 % zu verringern und dieses bis 2030 beizubehalten.“ (Hervorhebung durch BIAJ; siehe in den BIAJ-Materialien Seite 3)
Die BIAJ-Materialen vom 13. Februar 2025 mit vier Tabellen, einer Abbildung und einem Auszug aus den DNS-Indikatoren: Download_BIAJ20250213 (PDF, vier Seiten)
(1) BIAJ-Kurzmitteilung vom 17.01.2025: Angela Merkel und die „Agenda 2030“
Bruttoinlandsprodukt 2023: EU- und NATO-Mitgliedstaaten und Russland
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum vom US-Präsidenten dirigierten Überbietungswettbewerb von Kanzler und Kanzlerkandidaten von SPD, CDU/CSU und GRÜNE und der Kanzlerkandidatin der AfD bei den für Verteidigung, Rüstung, Militär aufzubingenden BIP-Prozenten - zwei Prozent, dreieinhalb Prozent (1) - oder neu: "3,6 Prozent" (2), fünf oder mehr. Siehe unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250212. (PDF: eine Seite) Bremen, 12. Februar 2025
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge im Januar vor der Bundestagswahl 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2025 insgesamt 28.168 Asylanträge entschieden. Die Gesamtzahl der sogenannten „positiven Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz, Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG und Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz zusammen) lag im Januar 2025 55,2 Prozent unter der Gesamtzahl der „positiven Entscheidungen“ im Januar 2024. Nur 19,6 Prozent (5.533) der 28.168 Entscheidungen im Januar 2025 waren „positive Entscheidungen“. (Januar 2024: 45,1% von 27.363 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)
Die Zahl der abgelehnten Anträge (ohne die „sonstigen Verfahrenserledigungen/formellen Entscheidungen) lag im Januar 2025 88,1 Prozent über Zahl der abgelehnten Asylanträge im Januar 2024. 49,9 Prozent (14.062) der im Januar 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar 2024: 27,3%). 30,4 Prozent (8.573) der Entscheidungen des BAMF (darunter 4.381 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar 2024: 27,6%).
Gestellt wurden im Januar 2025 insgesamt 14.920 Asylerstanträge, 43,4 Prozent weniger als im Januar 2024.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Februar 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Januar 2023: Download_BIAJ20250209 (PDF: sechs Seiten – Auszug „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Januar 2025“ unten)