Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin - 12/2014-03/2024
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(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende (gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit), Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO – Berufsbildungsstatistik - Destatis) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2014 bis März 2024 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. März 2024 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 15. Oktober 2024: Download_BIAJ20241015. (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2024
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BIAJ) Von Januar bis September 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 228.834 Asylanträge (208.801 Asylerstanträge und 20.033 Asylfolgeanträge) entschieden 33.062 (16,9 Prozent) Asylanträge mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank dagegen um 3.559 (10,8 Prozent) auf lediglich 29.259 (12,8 Prozent) der insgesamt 228.834 Entscheidungen! (Januar bis September 2023: 16,8 Prozent der 195.772 Entscheidungen) (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 3 und 4) n
Die sogenannte „Gesamtschutzquote“ (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot zusammen) betrug in den Monaten Januar bis September 2024 46,1 Prozent (Januar bis September 2023: 52,0 Prozent). (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 9 bis 11)
In den Monaten Januar bis September 2024 wurden insgesamt 65.234 Anträge als „unbegründet“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, 50,5 Prozent mehr als von Januar bis September 2023. (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 12 und 13) Zudem wurden 58.003 Anträge „formell entschieden“ (1). n
Von Januar bis September 2024 wurden insgesamt 195.095 Asylanträge gestellt, darunter 179.212 Asylerstanträge – 54.532 (23,3 Prozent) weniger Asylerstanträge als von Januar bis September 2023.
Zur Verteilung der 179.212 von Januar bis September 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) siehe Seite 1 in den BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2024. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit September 2022: Download_BIAJ20241012 (PDF: sechs Seiten - eine unvollständige Zahl auf Seite 1 am 09.11.2024 korrigiert/unterstrichen)
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Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2024 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2024 insgesamt 2,249 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 177,9 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer") – 74,8 Millionen Euro (3,2 Prozent) weniger als von Januar bis September 2023.
Von den zugeteilten 3,158 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2024 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer", die nicht den einzelnen Jobcentern zugeteilt werden, wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2024 insgesamt 2,071 Milliarden Euro (65,6 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 65,6 Prozent) von 49,7 Prozent in Thüringen (TH) bis 77,1 Prozent im Land Bremen (HB). (Januar bis September 2023: von 47,6 Prozent in Bayern (BY) bis 80,4 Prozent in Hamburg (HH)) (1)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 09. Oktober 2024: Download_BIAJ20241009 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
10. Oktober 2010: Bremische Ergänzung (Jobcenter Bremen Stadt und Jobcenter Bremerhaven) hier: Download_BIAJ20241010 (PDF: drei Seiten)
(1) Anmerkung zur „Mittelausschöpfung“: Die geplanten bzw. faktisch vollzogenen Umschichtungen von den genannten zugeteilten Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2024 zu den Mitteln für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter gE in 2024 sind dem BIAJ nicht bekannt.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,322 Milliarden Euro ausgegeben – 3,262 Milliarden (18,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten zuvor. (Oktober 2022 bis September 2023: 18,060 Milliarden Euro)
Gemessen an den von Oktober 2023 bis September 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,744 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Oktober 2022 bis September 2023: 2,565 Millionen) wurden rechnerisch etwa 648 Euro pro Monat (Oktober 2022 bis September 2023: etwa 587 Euro) ausgegeben, gemessen an den 953.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Oktober 2022 bis September 2023: 850.000) rechnerisch etwa 1.865 Euro pro Monat (Oktober 2022 bis September 2023: etwa 1.770 Euro). (1)
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BA-Haushalt 2024: Auf dem Weg ins Defizit - Entwicklung der Finanzierungssalden bis September 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 44,0 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 37,5 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 43,6 Milliarden Euro – darunter 21,3 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber.
Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 ergibt sich (noch) ein positiver Finanzierungssaldo von 0,4 Milliarden Euro. Neun Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2023, betrug der positive Finanzierungssaldo 3,0 Milliarden Euro. (zur Entwicklung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden von 2005 bis September 2024 siehe die BIAJ-Abbildung 1; Seite 2)
Im Haushalt 2024 der BA ist ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,886 Milliarden Euro veranschlagt. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der BA zeigen, dass das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich nicht mit einem positiven Finanzierungssaldo (Einnahmen größer als Ausgaben) enden wird – wie die vom BMAS in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vom 15. Mai 2024 genannten 0,6 Milliarden Euro (Projektion) – sondern, wenn überhaupt, mit einer „schwarzen Null“ oder eher noch mit einem leicht negativen Finanzierungssaldo („rote Null“) – auch ohne die „erst“ in 2025 erfolgende (u.a. auch Bürokratie fördernde und Verwaltungskosten steigernde) Verlagerung der bisher steuerfinanzierten Ausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der beruflichen Rehabilitation (Reha) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus dem Bundeshaushalt (Jobcenter) in den beitragsfinanzierten Haushalt der BA (Agenturen für Arbeit).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 07. Oktober 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20241007 (PDF: vier Seiten – Auszug unten)