Fehlerhinweis zu Kosten der Unterkunft in DPA-Artikel zum „Bürgergeld“ (23.10.2024)
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(BIAJ) Die Ausführungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in einem DPA-Artikel, der (u.a.) im Weser-Kurier-Artikel „Lindner will Bürgergeld kürzen“ (24.10.2024, Seite 4) veröffentlicht wurde, sind falsch. Das zeigt ein Blick in die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Im DPA-Artikel heißt es irreführend:
„Von den 2,94 Millionen Bedarfsgemeinschaften, also in der Regel zusammenwohnende Familien, werden derzeit bei 2,73 Millionen Kosten der Unterkunft anerkannt – Kostenpunkt: 1,77 Milliarden Euro. Dazu kommen einmalige Kosten in Höhe von 43 Millionen Euro. Pro Bedarfsgemeinschaft werden im Schnitt 649,96 Euro bezahlt, pro Quadratmeter im Schnitt 11,82 Euro, pro Person einer Bedarfsgemeinschaft 362,69 Euro.“ (1) (Hervorhebung durch BIAJ)
Kurze Richtigstellung auf Grundlage der amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA): (2)
Es wurden im Juni 2024 nicht 649,96 Euro pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Leistungen zu den „Kosten der Unterkunft“ (Unterkunftskosten, Betriebskosten und Heizkosten zusammen) an die 2,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf diese Leistungen gezahlt, sondern 539,24 Euro. Bei insgesamt 2,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften heißt dies: Es wurden im Juni 2024 nicht 1,77 Milliarden Euro, sondern 300 Millionen Euro weniger (etwa 110 Euro mal 2,73 Millionen) ausgegeben („bezahlt“). n
Ausführlich (siehe unten ohne die Tabellen der Statistik der BA oder PDF hier: Download_BIAJ20241028 (eine Text- und drei Tabellenseiten)
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis September 2024 und „Soll-Ausblick 2025“
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(BIAJ) Von Januar bis September 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 22,330 Milliarden Euro ausgegeben (1), 2,683 Milliarden Euro (13,7 Prozent) mehr als die 19,647 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis September 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,528 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 33.000 (0,6 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,494 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 wurden vom Bund insgesamt 28,491 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,355 Milliarden Euro (13,3 Prozent) mehr als die 25,136 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Oktober 2022 bis September 2023). Etwa 24,5 Prozent dieser Ausgaben waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag erwartete Ist 2024 (4).
Gemessen an den durchschnittlich 5,510 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 430,88 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Oktober 2022 bis September 2023 wurden für die durchschnittlich 5,470 Millionen RLB durchschnittlich 382,95 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 mit Ausblick auf 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20241022 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II) – ohne die Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Teil der berichteten Gesamtausgaben für das „Bürgergeld“ sind.
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Etwa 24,2 Prozent der „Bürgergeld“-Ausgaben von Januar bis September 2024 waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung). Die genannten rechnerischen Ausgaben pro RLB umfassen diese Sozialversicherungsleistungen.
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Die Berechnungsgrundlagen des BMAS/BMF für das Soll 2025 in Höhe von 25,0 Milliarden Euro sind dem BIAJ nicht bekannt. Die in den Erläuterungen zu Einzelplan 11 Kapitel 1101 („Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen“) vom August 2024 (https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Haushalt_EP_11_Kapitel_1101_Erl%C3%A4uterungen.pdf) von der prognostizierten Zahl der Arbeitslosen in 2025 (2,579 Millionen) „unter Berücksichtigung der Neueinschätzung der Strukturdaten zu den Leistungsbeziehenden und den Bedarfsgemeinschaften auf Basis der Jahresergebnisse 2023“ abgeleitete Zahl der Bedarfsgemeinschaften in 2025 (2,897 Millionen) und die dort genannte Durchschnittsleistung pro BG in EUR/Monat in Höhe von 807 Euro, ergeben übrigens für 2025 rechnerisch einen Betrag in Höhe von 28 Milliarden Euro – und nicht das Soll im Regierungsentwurf in Höhe von 25 Milliarden Euro.
(4) Die Ausgaben in 2024 werden voraussichtlich etwa 300 Millionen Euro unter den 29,7 Milliarden Euro (Soll einschließlich Nachtrag) liegen. Anmerkung: Sofern im Dezember 2024, wie in allen Vorjahren, ein relativ geringer Teil der jährlichen Gesamtausgaben gebucht werden. In den letzten 10 Jahren betrug der Anteil der Ausgaben, die im Dezember gebucht wurden, an den Gesamtausgaben im Haushaltsjahr zwischen 6,7 Prozent (2021) und 7,4 Prozent (2022).
Alleinerziehende im Mikrozensus und in der Statistik der Grundsicherung (SGB II) - 2005-2023v – Bund und Länder
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(BIAJ) Hier finden Sie BIAJ-Materialien vom 21. Oktober 2024 zu den Haushalten Alleinerziehender (mit Kind/Kindern unter 18 Jahre) im Mikrozensus und in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – Hartz IV) im Bund und in den Ländern in den Jahren ab 2005 und insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 (vorläufig) - mit einem Anhang zum Mikrozensus-Land-Bremen-Ortsteilatlas-Stadt-Bremen-Vergleich: Download_BIAJ20241021 (PDF: sieben Seiten/Tabellen)
Ergänzender Hinweis der BA vom 22.10.2024 zu den vorläufigen Daten 2023: Die BA-Statistik verwendet die Bezugsgrößen aus dem Mikrozensus zur Berechnung der BG-Hilfequoten erst, wenn diese Ergebnisse endgültig sind. Mit der Aktualisierung für 2023 ist voraussichtlich erst im Mai 2025 zu rechnen. (Bisher liegen nur die Mikrozensus-2023-Erstergebnisse vor, veröffentlicht am 02.04.2023.)
Hinweis: Siehe dazu auch die Ergänzung vom 04.11.2024 - Alleinerziehende in Mikrozensus 2022, Zensus 2022 (15. Mai) und Statistik der Grundsicherung (SGB II) - Bund und Länder hier bzw. direkt zum PDF hier: Download_BIAJ20241104.
Insolvenzgeld-Ausgaben bis September 2024 - über 1,5 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2023 bis September 2024, wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,548 Milliarden Euro ausgegeben, davon 1,242 Milliarden Euro von Januar bis September 2024. 12 Monate zuvor, von Oktober 2022 bis September 2023, wurden für das Insolvenzgeld insgesamt 1,076 Milliarden Euro ausgegeben, davon 931 Millionen Euro von Januar bis September 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis März 2023“)
Im BA-Haushalt 2024 wurden für das Insolvenzgeld 1,100 Milliarden Euro veranschlagt - nachdem in Haushaltsjahr zuvor (2023) insgesamt 1,236 Milliarden Euro ausgegeben wurden. Doch statt 136 Millionen Euro weniger als 2023 werden 2024 voraussichtlich über 300 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als 2023 - und weit über 400 Millionen Euro mehr als im BA-Haushalt 2024 veranschlagt. Rückblickend bis 2007 werden von der BA im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich (nominal) in etwa so viel für das Insolvenzgeld ausgegeben wie im Krisenjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den (nominal) bisher höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben - 1,617 Milliarden Euro (2009).
Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2020 bis 2023
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(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2023 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,25 Prozent in Duisburg (DU), 4,91 Prozent in Dortmund (DO) und 4,62 Prozent in Essen (E) bis 3,03 Prozent in Berlin, 2,93 Prozent in München und 2,90 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,54 Prozent – minimal höher als die 4,52 Prozent im Dezember 2022, die niedrigste Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis 2023 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2023 mit einer Ausbildungsquote von 4,55 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2020 bis Ende 2023 und (nachrichtlich) von Juni 2020 bis Juni 2023* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 16. Oktober 2024 dargestellt: Download_BIAJ20241016 (PDF: drei Seiten mit Tabelle "Berechnungsgrundlagen") oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
* Warnung: Zum Stichtag 30. Juni können viele Ausbildungsverhältnisse bereits beendet sein, während neue Ausbildungsverhältnisse erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.
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