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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Februar 2026

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Erstellt: 20. März 2026

(BIAJ) Im Januar und Februar 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 5,137 Milliarden Euro ausgegeben (1), 142 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger als die 5,279 Milliarden Euro im Januar und Februar 2025. (2)

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Februar 2026 ein Bestand von 5,182 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 244.000 (4,5 Prozent) weniger die 5,426 Millionen RLB im Februar 2025.

In den 12 Monaten von März 2025 bis Februar 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,907 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 299 Millionen Euro (1,0 Prozent) weniger als die 29,206 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (März 2024 bis Februar 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025 (Soll: 29,600 Milliarden Euro) bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden bzw. 857 Millionen Euro (3,0 Prozent) weniger als die 28,907 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von März 2025 bis Februar 2026 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,276 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von März 2025 bis Februar2026 für „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 456,59 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von März 2024 bis Februar 2025 wurden für die durchschnittlich 5,483 Millionen RLB durchschnittlich 443,87 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260320 (eine Seite).

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Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen 2006 bis 2024 im Ländervergleich

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Erstellt: 19. März 2026

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von (sozialen) Mindestsicherungsleistungen (differenziert nach den Leistungssystemen) und die Entwicklung der „Mindestsicherungsquote“ (Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Bevölkerung insgesamt) von Ende 2006 bis Ende 2024 im Bund (Seite 3) und in den Ländern von Schleswig-Holstein (Seite 4) bis Thüringen (Seite 19). Zudem ein ergänzender Blick auf die „Armutsgefährdungsquoten“ (EU-SILC). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. März 2026 mit einer Bundestabelle (Seite 3), 16 Ländertabellen und drei BIAJ-Abbildungen (Seite 1, 2 und 20) finden Sie hier: Download_BIAJ20260320 (PDF: 20 Seiten – Auszüge unten)2026 03 19 mindestsicherungsquote laendervergleich 2009 2014 2019 2024 biaj abb 1 von 2

2026 03 19 armutsgefaehrdungs und mindestsicherungsquote laendervergleich 2024 25 biaj abb 2 von 2

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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 07. März 2026

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar und Februar 2026 insgesamt 49.522 Asylanträge entschieden, davon 37.643 Erstanträge (12.190 bzw. 24,5 Prozent weniger als im Januar und Februar 2025) und 11.879 Folgeanträge (6.642 bzw. 126,8 Prozent mehr als im Januar und Februar 2025). Von den insgesamt 49.522 Asylentscheidungen im Januar Und Februar 2026 waren 37,6 Prozent (18.628) „positive Entscheidungen“. (Januar und Februar 2025: 19,1% der 55.070 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)

Von den 18.628 „positiven Entscheidungen“ waren 15.839 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 10.170 bzw. 179,4 Prozent mehr als im Januar und Februar 2025. Die anderen 2.789 „positiven Entscheidungen“ im Januar und Februar 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (1.092) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (1.697). 43,3 Prozent (21.447) der im Januar und Februar 2026 entschiedenen Asyl­anträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar und Februar 2025: 49,4%),19,1 Prozent (9.447) der Entscheidungen des BAMF (darunter 2.728 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar und Februar 2026 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar und Februar 2025: 31,5%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1). n

Gestellt wurden im Januar und Februar 2026 insgesamt 22.231 Asylanträge, davon 15.125 Erstanträge (11.549 bzw. 43,3 Prozent weniger Asylerstanträge als im Januar und Februar 2025) und 7.106 Folgeanträge (3.833 bzw. 117,1 Prozent mehr Asylfolgeanträge als im Januar und Februar 2025). (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3) Im Januar und Februar 2026 waren „2.288 der 15.125 Asylerstantragstellenden (15,1%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar und Februar 2025: 3.054 bzw. 11,4 Prozent der 26.674 Asylerstanträge) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. März 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260307 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2026

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Erstellt: 04. März 2026

(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2025 bis Februar 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 27,225 Milliarden Euro ausgegeben, 4,356 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (März 2024 bis Februar 2025: 22,869 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 39 Monate (Dezember 2022 bis Februar 2026). In diesen 39 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 10,682 Milliarden Euro (64,6 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 27,225 Milliarden Euro (März 2025 bis Februar 2026).

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Februar 2026 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 27. Februar 2026

(BIAJ) Februar 2026 (Stichtag 11.02.) 4,719 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 3,070 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Februar-Bestand nach Februar 2014 (Februar 2014: 3,138 Millionen Arbeitslose) 1,228 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,842 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.

81.000 (2,7 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Februar 2025 – 100.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 19.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 54.000 (3,2 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 27.000 (2,1 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Februar 2025. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von
-0,5 Prozent im Saarland
(SL) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +5,3 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -0,3 Prozent; Stadt Bremen: +0,6 Prozent; Bremerhaven: -3,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +5,1 Prozent in Berlin (BE) – bei den arbeitslosen Männern von -0,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis +5,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -3,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis +17,4 Prozent in Sachsen (SN). (DE: +6,9 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

Die Arbeitslosenquoten reichten im Februar 2026 von 4,4 Prozent in Bayern (BY) bis 11,6 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 4,0 Prozent in BY bis 11,2 Prozent in HB; Männer: von 4,7 Prozent in BY bis 11,9 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,5 Prozent (Frauen: 6,1 Prozent; Männer: 6,9 Prozent) (siehe Tabelle 5)

3,822 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,8 Prozent (149.000) weniger als im Februar 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,7 Prozent in Thüringen (TH) bis -2,3 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im Februar vor 10 Jahren (Februar 2016) 4,311 Millionen. ELB-Februar-Maximum: 5,373 Millionen im Februar 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Februar 2026 und Februar 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 27. Februar 2026: Download_BIAJ20260227 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9 - Hinweis: In Tabelle 6 wurden die falschen Summen in Spalten 6-8 - registrierte Arbeitslose SGB II Februar 2025 insgesamt - am 30.03.2026 korrigiert)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


 

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