Beschäftigungsquoten 2012-2024 (svB): Frauen (15 bis RAG und 25 bis u50) - Bund und Länder
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Beschäftigungsquoten der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und im Alter von 25 bis unter 50 Jahre) im Bund und in den Ländern von Juni 2012 bis Juni 2024.
Die Beschäftigungsquote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (svB Frauen) in der Altersgruppe 15 bis zur Regelaltersgrenze (Ende 2023: 66 Jahre) (1) betrug im Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland 58,9 Prozent und reichte in den Ländern (Wohnort)von 64,6 Prozent in Sachsenbis 52,3 Prozent im Land Bremen. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Die Beschäftigungsquote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (svB Frauen) in der Altersgruppe 25 bis unter 50 Jahre (2) betrug im Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland 67,7 Prozent und reichte in den Ländern (Wohnort) von 74,4 Prozent in Brandenburg und Sachsen bis 58,7 Prozent im Land Bremen. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2)
Siehe die zwei BIAJ-Abbildungen (mit Tabellen) unten bzw. als PDF hier: Download_BIAJ20250312 (PDF: zwei Seiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge im Januar und Februar 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar und Februar 2025 insgesamt 55.070 Asylanträge entschieden. Nur 19,1 Prozent (10.520) der 55.070 Entscheidungen im Januar und Februar 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz, Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG und Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz zusammen). (Januar und Februar 2024: 45,0% von 54.705 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)
49,4 Prozent (27.204) der im Januar und Februar 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar und Februar 2024: 27,6%). 31,5 Prozent (17.346) der Entscheidungen des BAMF (darunter 8.577 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar und Februar 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar und Februar 2024: 27,4%).
Gestellt wurden im Januar und Februar 2025 insgesamt 26.674 Asylerstanträge, 43,4 Prozent (20.416) weniger als im Januar und Februar 2024. ) Im Januar und Februar 2025 waren „3.054 der 26.674 Asylerstantragstellenden (11,4%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar und Februar 2024: 2.786 bzw. 5,9 Prozent der 47.090 Asylerstanträge) (1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. März 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Februar 2023: Download_BIAJ20250311 (PDF: sechs Seiten – Auszug „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Januar 2025“ und Abb. 3 - „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" - unten)
(1) BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe: Februar 2025 und Februar 2024, Seite 3 von 17
Wie der Weser-Kurier einen Fehler in einer dpa-Meldung im Wirtschaftsteil vom 5. März 2025 korrigierte
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(BIAJ) „Die Zahl der Erwerbstätigen sei … um 71.000 gestiegen auf 42,31 Millionen.“ Diese falsche Zahl der Erwerbstätigen (aus der Erwerbstätigenrechnung) in der Bundesrepublik Deutschland war am 5. März 2025 in einer dpa-Meldung im Wirtschaftsteil des Weser-Kurier unter der Überschrift „Berufsforschung – In Deutschland wurde 2024 minimal weniger gearbeitet“ zu lesen (Seite 13). Wie reagierten dpa und Weser-Kurier auf den Hinweis des BIAJ vom 5. März 2025 und erneuten Hinweis vom 7. März auf den Fehler? Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. März 2025 hier: Download_20250310 (PDF: eine Seite - die untersrichene Zahl korriegiert am 10.03.2025 um 13:18 Uhr)
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ im Januar und Februar 2025 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Die ersten beiden Monate der „vorläufigen Haushaltsführung 2025“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 - zur Verfügung stehen (könnten), und auf die Ausgaben im Januar und Februar 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250703 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2024 bis Februar 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 22,869 Milliarden Euro ausgegeben, 3,517 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (März 2023 bis Februar 2024: 19,352 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 27 Monate (Dezember 2022 bis Februar 2025) – zuletzt besonders stark, um 325,8 Millionen Euro im Januar 2025 (im Vergleich zum Januar 2024) und 345,5 Millionen Euro im Februar 2025 (im Vergleich zum Februar 2024). In diesen 27 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 6,326 Milliarden Euro (38,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 22,869 Milliarden Euro (März 2024 bis Februar 2025).
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2025