Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2025/2026
- Details
(BIAJ) Ein Blick auf den nominalen Anstieg von Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV- Bürgergeld) von 2015 (Einführung des Mindestlohns) bis 2025, mit einem Ausblick auf 2026. Siehe die BIAJ-Tabellen 1 und 2. (Tabelle 1 unten und im PDF und Tabelle 2 mit der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen (Regelsätze) 2021 bis 2025 - und einem unverbindlichen Ausblick auf 2026 nur im PDF: Download_BIAJ202250123; zwei Seiten)
Von 2015 bis 2021 stiegen sowohl Mindestlohn als auch Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) um nominal 11,8 Prozent. (Spalte 2 und 5) Von 2021 bis 2025 stieg der Mindestlohn um nominal 34,9 Prozent (7,8 Prozent/Jahr), der Regelsatz um nominal 26,2 Prozent (6,0 Prozent/Jahr). (Spalte 3 und 6 in Tabelle 1)
Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2025 stieg der Mindestlohn um nominal 50,8 Prozent (4,2 Prozent/Jahr), der Regelsatz um nominal 41,1 Prozent (3,5 Prozent/Jahr). (Spalte 2 und 5 in BIAJ-Tabelle 1) n
Ausblick 2026 – noch ohne Kenntnis der Ergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bei unveränderten Fortschreibungsregeln, dem gleichen Anstieg des (regelbedarfsrelevanten) Preisindex und der Nettolöhne und -gehälter (je Arbeitnehmer) und gleicher "Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex für die ergänzende Fortschreibung" wie 2024 ergäbe sich zum 1. Januar 2026 ein Anstieg des Regelbedarfs in der Regelbedarfsstufe 1 (RBS1) um einen Euro (1,00 Euro!), von 563 Euro (seit dem 1. Januar 2024) auf 564 Euro ab dem 1. Januar 2026 (siehe Spalten 20 bis 24 in BIAJ-Tabelle 2) – nominal 41,4 Prozent mehr als 2015 bzw. 26,5 Prozent mehr als 2021. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), scheint an der zweiten „Nullrunde“ nichts ändern zu wollen. (1)
Bei Umsetzung des Wahlversprechens der SPD und diverser anderer Parteien soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro steigen. Nominal wäre der Mindestlohn dann seit Einführung um nominal 76,5 Prozent bzw. seit 2021 um 57,9 Prozent gestiegen – und läge dann z.B. 0,18 Euro unter dem seit dem 1. Januar 2025 geltenden Mindestlohn (einschließlich Mindesturlaubsgeld) in Höhe von etwa 15,18 Euro (15,1848 Euro in den Niederlanden. (2) n
Weiterlesen: Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2025/2026
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen" 2024 (300 JC gE)
- Details
(BIAJ) Die 300 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) gaben im vergangenen Haushaltsjahr 2024 insgesamt 154,4 Millionen Euro (2,0 Prozent) weniger aus als die 7,852 Milliarden Euro, die diesen 300 Jobcentern gemäß Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (4,695 Milliarden Euro) und "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (3,157 Milliarden Euro) zugeteilt worden waren. Für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" wurden 164,6 Millionen Euro (3,5 Prozent) mehr ausgegeben als die zugeteilten 4,695 Milliarden Euro und für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" 319,0 Milliarden Euro (10,1 Prozent) weniger als die zugeteilten 3,157 Milliarden Euro.
Wie sich dies in der Rechnungslegung 2024 der einzelnen 300 Jobcenter darstellt, ist der BIAJ-Tabelle vom 22. Januar 2025 zu entnehmen. (Download_BIAJ20250122; PDF, 11 Seiten DIN A4 quer - Auszug unten)
Angela Merkel und die „Agenda 2030“
- Details
(BIAJ) Angela Merkel: „Wir haben Ziele und Maßnahmen für alle 17 Nachhaltigkeitsbereiche der Agenda 2030 definiert. Im März hat das Bundeskabinett die Weiterentwicklung der Strategie beschlossen.“ (1) Eine von der CDU vergessene, andere Agenda 2030? Siehe hier. Anmerkung: Wie die CDU und die anderen Parteien vor dem 23. Februar 2025 zu diesen Zielen und zum Erreichen dieser Ziele (2) stehen, kann in den jeweiligen „Wahlkampfzentralen“ erfragt werden.
(1) Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur 20. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 8. Juni 2021 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-von-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-1926094 ) Siehe dazu auch: Rede von Bundeskanzlerin Merkel bei der Eröffnung des UN-Gipfels zur Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am 25. September 2015 in New York ( https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-bei-der-eroeffnung-des-un-gipfels-zur-verabschiedung-der-agenda-2030-fuer-nachhaltige-entwicklung-am-25-september-2015-321140 )
(2) Nur ein Beispiel: „Anteil der Kinder in Ganztagsbetreuung in Tageseinrichtungen*: Bund, Bremen, Hamburg 2006 bis 2022 und die Ziele in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ ( BIAJ-Materialien von 19.08.2023 )
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung 2024 – Bund und Länder
- Details
(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden 2024 insgesamt 2,838 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ („SGB II-Eingliederungsleistungen“ ohne PAT - s.u.) ausgegeben, 117,0 Millionen Euro (4,0 Prozent) weniger als im Vorjahr 2023. Zudem wurden 228,4 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die ergänzende Finanzierung von geförderten Beschäftigungsverhältnissen (§ 16 i SGB II - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“) ausgegeben, 44,8 Millionen Euro (16,4 Prozent) weniger als 2023. (1)
Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zusammen wurden 2024 von den 300 Jobcentern gE insgesamt 3,066 Milliarden Euro ausgegeben, 161,9 Millionen Euro (5,0 Prozent) weniger als im Vorjahr 2023. (alle Abrechnungsergebnisse ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 17. Januar 2025: Download_BIAJ20250117 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
(1) Die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zählen nicht zu diesen Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“. Es handelt sich bei diesen Ausgaben aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“: hier.
Wie der Zensus 2022 die Grundsicherungsquoten (SGB II) im Bund und in den Ländern veränderte
- Details
(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Grundsicherungsquoten (SGB II-Quote, ELB-Quote und NEF_u15-Quote) im Dezember 2023 im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) vor und nach Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus 2022: Download_BIAJ20250116 (PDF: zwei Seiten - Tabelle 1a: auf 0,1 Prozent gerundet; Tabelle 1b: auf 0,01 Prozent gerundet) - Bremen, 16. Januar 2025 - Am 19. Januar 2025 wurden noch zwei Tabellen mit den ELB-Quoten (und Grunddaten) im Dezember 2023, differenziert nach Geschlecht (Tabelle 2 auf Seite 3) und nach Nationalität - mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit - (Tabelle 3 auf Seite 4), angefügt.
Anmerkung: Am 21. Januar 2025 erfolgte eine kleine Korrektur der (vorläufigen) Bevölkerungsdaten (und damit auch der Quoten) in Schleswig-Holstein. Alle Tabellen im PDF wurden korrigiert. ("endgültig" in der Quellenangabe)