Einnahmen des Landes Bremen von der EU für die ESF-Programme 2014-2020 (ESF) und 2021-2027 (ESF+)
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(BIAJ) Einnahmen des Landes Bremen von der EU für die ESF-Programme 2014-2020 (ESF) und 2021-2027 (ESF+) - eine unkommentierte BIAJ-Tabelle mit dem Ist bis einschließlich 2024: unten und Download_BIAJ20250411_HB (PDF: eine Seite)
Siehe dazu auch die am 09.04.2025 ergänzten/aktualisierten BIAJ-Materialien "Aktive Arbeitsmarktpolitik im Haushalt des Landes Bremen - 2021 bis 2025 (Entwurf)" vom 27.11.2024: hier.
Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und Länder – 2019 bis März 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund, in den drei Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) und den Ländern (ohne die Jobcenter zkT) mit kurzen Lesehilfen (und ergänzenden Daten zur Entwicklung des Bestandes des geförderten Beschäftigten – insgesamt und darunter bei den Jobcentern gE).
Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
Siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. April 2025 hier: Download_BIAJ20250410 (PDF: vier Abbildungen und drei Tabellenseiten - Auszüge unten)
Insolvenzgeld-Ausgaben 2007 bis März 2025 - 1,7 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,7 Milliarden Euro ausgegeben (nach Abzug der Einnahmen aus den Insolvenzgeldforderungen). Die gleitende 12-Monatssumme der Insolvenzgeldausgaben, die im Haushaltsjahr 2024 mit 1,613 Milliarden Euro (nominal) nahezu exakt die im Krisenjahr 2009 erreichte Ausgabensumme (1,617 Milliarden Euro) erreichte, ist in den ersten drei Monaten 2025 weiter auf 1,700 Milliarden Euro, den höchsten bisher gebuchten Stand, gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im ersten Quartal 2025 wurde 467,5 Millionen Euro (27,5 Prozent der oben genannten 12-Monatssumme in Höhe 1,700 Milliarden Euro) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld ausgegeben - 87,7 Millionen Euro (23,1 Prozent) mehr als im ersten Quartal 2024.
Im BA-Haushalt 2025 sind Ausgaben in Höhe von 1,300 Milliarden Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld veranschlagt – 317 Millionen Euro weniger als die Ausgaben in 2024 und 400 Millionen Euro weniger als die Ausgaben in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025. Ende 2024 betrug der Soll-Bestand der Insolvenzgeldrücklage (nach Berechnung des BIAJ) 897,2 Millionen Euro. (Ende 2023: 1,718 Milliarden Euro gemäß Haushaltsrechnung der BA)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ im ersten Quartal 2025 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Die ersten drei Monaten der „vorläufigen Haushaltsführung 2025“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 - zur Verfügung stehen würden, und auf die Ausgaben im ersten Quartal 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250404 (PDF, neun Seiten – zwei Auszüge unten).
Wie sich die Fortsetzung der Haushaltsaufstellung darstellt (nach Änderungen des Grundgesetzes durch den „abgewählten“ Bundestag), und ob dabei der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung nicht weiterhin unbeachtet bleibt (siehe Spalte 4 in Tabelle 1), bleibt z.Z. noch offen. Bremen, 04. April 2025
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis März 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 23,244 Milliarden Euro ausgegeben, 3,662 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (April 2023 bis März 2024: 19,582 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 28 Monate (Dezember 2022 bis März 2025) – zuletzt besonders stark: um 325,8 Millionen Euro im Januar 2025 (im Vergleich zum Januar 2024), um 345,5 Millionen Euro im Februar 2025 (im Vergleich zum Februar 2024) und um 375,8 Millionen Euro im März 2025 (im Vergleich zum März 2024). In diesen 28 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 6,702 Milliarden Euro (40,5 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 23,244 Milliarden Euro (April 2024 bis März 2025).
Gemessen an den von April 2024 bis März 2025 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,834 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (April 2023 bis März 2024: 2,655 Millionen) wurden rechnerisch etwa 684 Euro pro Monat (April 2023 bis März 2024: etwa 615 Euro), gemessen an den 1,010 Millionen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (April 2023 bis März 2024: 900.000) rechnerisch etwa 1.918 Euro pro Monat (April 2023 bis März 2024: etwa 1.814 Euro) ausgegeben. (2)
Im Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 22,185 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 2,355 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2024 (Soll 2024: 19,830 Milliarden Euro), bzw. 1,059 Milliarden Euro weniger als in den vergangenen 12 Monaten ausgegeben wurden (April 2024 bis März 2025: 23,244 Milliarden Euro). (1) n
(1) hier immer a) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ und b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).
(2) pro registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen zusammen bzw. pro registrierten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III - hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 859.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 53.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2024 2.088,61 Euro (netto: 1.226,91 Euro). (2023: 1.986,38 Euro; netto: 1.169,22 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(3) 22,135 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.