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Kinder, Jugendliche und Hartz IV (Bürgergeld): Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2024

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Erstellt: 25. Juni 2025

(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d. Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung auf Bais des Zensus 2022 bis Ende 2024 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld - Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2024 im Kreisvergleich von 36,4 Prozent in Gelsenkirchen und 33,2 Prozent in Bremerhaven bis 2,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm, im Großstadtvergleich von 30,2 Prozent in Essen und 29,7 Prozent in Dortmund bis 10,2 Prozent in München und im Ländervergleich von 28,2 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,3 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,9 Prozent; Ostdeutschland 15,4 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,4 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,8 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2024, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2024) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2024 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 25. Juni 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20250625 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und BIAJ-Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.

Weiterlesen: Kinder, Jugendliche und Hartz IV (Bürgergeld): Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2024

Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Mai 2025

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Erstellt: 20. Juni 2025

(BIAJ) Von Januar bis Mai 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 12,674 Milliarden Euro ausgegeben (1), Nominal 41 Millionen Euro (0,3 Prozent) mehr als die 12,633 Milliarden Euro von Januar bis Mai 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Ein Vergleich der Ausgaben in den ersten Monaten 2025 mit den ersten fünf Monaten des Vorjahres (2024) zeigt: Während von Januar bis März 2025 vom Bund für das „Bürgergeld“ noch geringfügig mehr ausgegeben wurde als im entsprechenden Monat des Vorjahres (etwa 50 Millionen Euro im Januar, 5 Millionen Euro im Februar und 8 Millionen im März) wurde im April und Mai etwa 22 Millionen Euro weniger ausgegeben als im April und Mai des Vorjahres 2024 (etwa 17 Millionen Euro im April und 5 Millionen Euro im Mai).

Die Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 41 Millionen Euro von Januar bis Mai 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis Mai 2025 etwa 220 Millionen Euro (9,8 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis Mai 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten fünf Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis Mai 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,414 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 127.000 (2,3 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,541 Millionen RLB von Januar bis Mai 2024. (2)

In den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,192 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 1,750 Milliarden Euro (6,4 Prozent) mehr als die 27,442 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juni 2023 bis Mai 2024). (3) Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,192 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,192 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 ausgegeben wurden. Ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 soll laut „Aufstellungsrundschreiben“ des BMF vom 19. Mai 2025 am kommenden Mittwoch (25. Juni 2025) vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,448 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 446,52 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Juni 2023 bis Mai 2024 wurden für die durchschnittlich 5,504 Millionen RLB durchschnittlich 415,48 Euro pro Monat ausgegeben. (4)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20250620 (eine Seite).

Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Mai 2025

Sanktions- und Leistungsminderungsverlaufsquoten 2021 bis 2024: Bund und Länder (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld)

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Erstellt: 19. Juni 2025

(BIAJ) 37 von 1.000 (3,7 Prozent) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die 2024 mindestens in einem Monat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld), wurde 2024 einmal oder öfter das Existenzminimum gekürzt (im Durchschnitt in 2024 nahezu zweimal). In den Ländern reichte diese sog. Leistungsminderungsverlaufsquote (Sanktionsverlaufsquote) in 2024 von 5,5 Prozent in Berlin (BE) und 4,9 Prozent in Hamburg (HH) bis 2,8 Prozent in Bayern (BY) und 2,5 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Ein Jahr zuvor (2023) reichte die Leistungsminderungsquote von 4,1 Prozent in Berlin bis 1,8 Prozent in Baden-Württemberg. In 2021 reichte die Sanktionsverlaufsquote von 5,1 Prozent in Brandenburg (BB) bis 2,3 Prozent im Land Bremen (HB). Die Sanktionsverlaufsquote betrug 2021 in Berlin, „Sanktionshauptstadt“ der Jahre 2023 und 2024 (1), 2,9 Prozent (Rang 11 Im Ländervergleich 2021).
Zur Entwicklung der Sanktionsverlaufsquote/Leistungsminderungsverlaufsquote von 2021 bis 2024 siehe die BIAJ-Abbildung (unten und in PDF auf Seite 1) und die Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in BIAJ-Tabelle 1. BIAJ-Materialien vom 19.06.2025: Download_BIAJ20250619 (drei Seiten)

Weiterlesen: Sanktions- und Leistungsminderungsverlaufsquoten 2021 bis 2024: Bund und Länder (SGB II – Hartz IV...

Alleinerziehende: SGB-II-Zahlungsansprüche und Haushaltsbudgets – Bund und Großstädte im Dezember 2024

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Erstellt: 14. Juni 2025

(BIAJ) Im Dezember 2024 lebten in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 531.480 Alleinerziehende, die auf Lei­stungen zur Sicherung ihrer Lebensunterhalts gemäß SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) angewiesen waren und diese nach Antrag und Bewilligung durch die Jobcenter erhielten. (12/2023: 545.807) In diesen 531.480 sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehende (BG_AE) lebten 890.958 (unverheiratete) Kinder im Alter von unter 18 Jahren (12/2023: 909.962), durchschnittlich 1,68 Kinder pro BG_AE. (Tabelle 1, Spalten 1 bis 3)
143.523 (27,0 Prozent) dieser 531.480 Alleinerziehenden lebten mit 245.095 (27,5 Prozent) der 890.958 Kinder in den 15 Großstädten mit einer Bevölkerung von über 400.000 (einschließlich Region Hannover) - durchschnittlich 1,71 Kinder pro BG_AE. Die Zahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren pro BG_AE reichte von maximal 1,86 Kinder pro BG_AE in der Stadt Bremen (HB) bis 1,59 Kinder pro BG_AE in Dresden (DD). (Tabelle 1, Spalte 3)
Zum anerkannten Bedarf, dem verfügbaren angerechneten und nicht angerechneten Einkommen, dem Zahlungsanspruch, dem Haushaltsbudget und davon den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG_AE) siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Juni 2025 hier: Download_BIAJ20250614 (PDF: vier Seiten; Auszug: nur Tabellen ohne Textteil siehe unten)

Weiterlesen: Alleinerziehende: SGB-II-Zahlungsansprüche und Haushaltsbudgets – Bund und Großstädte im Dezember...

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Mai 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 10. Juni 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Mai 2025 insgesamt 135.817 Asylanträge entschieden. Nur 18,1 Prozent (24.563) der 135.817 Entscheidungen von Januar bis Mai 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 15.159; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 2.180; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 7.224). (Januar bis Mai 2024: 46,8% von 131.750 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 3 im PDF und BIAJ-Abbildung 1a, Seite 1 im PDF und unten)

50,2 Prozent (68.180) der von Januar bis Mai 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Mai 2024: 27,2%). 31,7 Prozent (43.074) der Entscheidungen des BAMF (darunter 15.163 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Mai 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Mai 2024: 25,9%).

Gestellt wurden von Januar bis Mai 2025 insgesamt 54.004 Asylerstanträge (darunter 7.557 bzw. 14,0 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 47,8 Prozent (49.463) weniger Asylerstanträge als die 103.467 von Januar bis Mai 2024.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Juni 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Mai 2023: Download_BIAJ20250610 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „BAMF-Asylentscheidungen in den Monaten Januar bis Mai der Jahre 2014 bis 2025“, Asylerstanträge, darunter "in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr" Januar bis Mai 2019 bis 2025 und „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Mai 2025 – mit Rückblick bis 2014

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