Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) November 2024 (Stichtag 13.11.) 4,589 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,774 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 973.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,801 Millionen bei den Jobcentern. 168.000 (6,5 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im November 2023 – 108.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 60.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 112.000 (7,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 56.000 (4,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im November 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +12,3 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +4,7 Prozent; Stadt Bremen: +5,5 Prozent; Bremerhaven: +1,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +0,6 Prozent im Saarland (SL) bis +9,8 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +5,1 Prozent in Thüringen (TH) bis +18,9 Prozent in Bayern (BY). (DE: +11,2 Prozent; HB: +6,2 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,951 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 0,8 Prozent (30.000) mehr als im November 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑2,1 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +2,9 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im November vor 10 Jahren (November 2014) 4,270 Millionen. ELB-November-Maximum: 5,279 Millionen im November 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2024 und November 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. November 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20241129 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Aktive Arbeitsmarktpolitik im Haushalt des Landes Bremen - 2021 bis 2025 (Entwurf)
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(BIAJ) Die "Aktive Arbeitsmarktpolitik" im Haushalt des Landes Bremen (Funktion 253*). Ein unkommentierter Blick in die Haushaltspläne 2023 bis zum ergänzten/geänderten Entwurf 2025 (Soll/Anschlag) und in die Haushaltsrechnungen 2021 bis 2023 (Ist). Mit einem ergänzenden Blick in das Kapitel 0308 "Förderungen aus dem europäischen Sozialfonds (ESF)": Download_BIAJ20241127. (PDF: zwei BIAJ-Tabellen und eine am 28.11.2024 angefügte dritte Tabelle mit Blick auf den Produktbereich 31.01 - Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm - im Produktgruppenhaushalt auf Seite 3)
* Einnahmen und Ausgaben ausschließlich im Landeshaushalt
Weitere Informationen zum Haushalt u.a. hier: Freie Hanstestadt Bremen - Der Senator für Finanzen - https://www.finanzen.bremen.de/haushalt-736 und die in der Senatssitzung am 19. November 2024 beschlossene Fassung der Vorlage des Senators für Finanzen vom 13.11.2024: „Ergänzungen zu den Entwürfen der Haushaltsgesetze und der Haushaltspläne für das Jahr 2025 einschließlich aktualisiertem Finanzrahmen 2023 bis 2027“ - https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeeqx0xFiR3XPe4mPDxM9Pk7t1GYV9Rpu-LtCxUWAKLm/TOP_II.3_-L-_Ergaenzungen_Haushalt_2025_Anlage.pdf .
EUROSTAT: Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen in der Bundesrepublik Deutschland 2023
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(BIAJ) Die unten stehende BIAJ-Tabelle auf Basis von EUROSTAT-Daten zur "Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen" von Menschen in Privathaushalten in der Bundesrepublik Deutschland 2023 und zur "Armut oder sozialen Ausgrenzung" 2023 (Stand 04. und 23. Oktober 2024) zeigt: Sozialleistungen (Renten und andere Sozialleistungen) mindern die "Armutsgefährdung" (Armut) - gemessen an 60 Prozent des „medianen Äquivalenzeinkommens“ nach Sozialleistungen („Armutsgefährdungsgrenze“*) - von 41,0 Prozent (34,4 Millionen Menschen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz) vor Sozialleistungen und vor Renten auf 24,7 Prozent (20,7 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen (ohne Renten) und 14,4 Prozent (12,1 Millionen Menschen) nach Sozialleistungen und Renten. Von „Armut oder sozialer Ausgrenzung“ waren nach Sozialleistungen und Renten (!) 17,9 Millionen Menschen (21,3 Prozent) bedroht. (differenziert nach weiblich/männlich siehe BIAJ-Tabelle unten)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben seit 2010 – 2024 deutlich weniger als im Nachtragshaushalt veranschlagt
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 24,730 Milliarden Euro ausgegeben (1), 2,930 Milliarden Euro (13,4 Prozent) mehr als die 21,800 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Oktober 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,518 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 27.000 (0,5 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,491 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 wurden vom Bund insgesamt 28,738 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,368 Milliarden Euro (13,3 Prozent) mehr als die 25,370 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (November 2022 bis Oktober 2023). Etwa 24,5 Prozent dieser Ausgaben waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag. Anders als noch vor einem Monat geschätzt, werden die Ausgaben in 2024 voraussichtlich über 400 Millionen Euro unter den 29,7 Milliarden Euro (Soll einschließlich Nachtrag) liegen.
Gemessen an den durchschnittlich 5,508 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 434,80 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von November 2022 bis Oktober 2023 wurden für die durchschnittlich 5,476 Millionen RLB durchschnittlich 386,09 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20241121 (eine Seite).
Zensus 2022 rückt Bremen ein wenig näher an Bayern – Bevölkerung, Grundsicherungsquoten (SGB II)
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(BIAJ) Mit der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022 verliert Bayern gegenüber der Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011 am 31.12.2022 (1) insgesamt 264.172 Einwohnerinnen (127.421) und Einwohner (136.751) – dies entspricht in etwa dem Bevölkerungsstand Ende 2022 (Zensus 2011) in den beiden kreisfreien Städten Ingolstadt und Würzburg oder dem Landkreis Rosenheim.
Das Land Bremen gewinnt dagegen am 31.12.2022 durch die neue Berechnungsgrundlage für die Bevölkerungsfortschreibung 10.894 Einwohnerinnen (5.867) und Einwohner (5.027) – dies entspricht in etwa dem Bevölkerungsstand Ende 2022 (Zensus 2011) im Stadtteil Woltmershausen (Stad Bremen). (siehe dazu die zwei BIAJ-Tabellen unten oder in Kürze als PDF hier: Download_BIAJ20241121_HB-BY)
86 Prozent (227.148) des Bevölkerungsverlustes in Bayern entfällt auf die für die Berechnung der Grundsicherungsquoten (SGB II) relevante Altersgruppe von 0 bis zur Regelaltersgrenze (RAG - Ende 2022: 65 Jahre und 11 Monate). Im Land Bremen entfällt auf diese Altersgruppe 98 Prozent (10.671) des Bevölkerungsgewinns.
Die SGB-II-Quote – das Verhältnis von Leistungsberechtigten zur anspruchsberechtigten Bevölkerung (0 bis RAG) – steigt aufgrund der neuen Berechnungsbasis im Land mit der im Ländervergleich niedrigsten SGB-II-Quote (Bayern) von 4,1 auf 4,2 Prozent im Dezember 2022. Die SGB-II-Quote im Land mit der im Ländervergleich höchsten SGB-II-Quote (Bremen) sinktvon 17,5 auf 17,1 Prozent im Dezember 2022.
Der Anteil der leistungsberechtigten Kinder im Alter von unter 15 Jahren (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte u15 – NEF_u15) an der altersgleichen Bevölkerung am 31.12.2022 steigt aufgrund der neuen Berechnungsbasis in Bayernvon 6,6 auf 6,7 Prozent und sinkt im Land Bremen von 28,9 auf 28,3 Prozent.
Fazit: Mit dem Zensus 2022 ist das Land Bremen ein nur ganz kleines Stück näher an Bayern gerückt. - Bremen, 21. November 2024