BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2024
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(BIAJ) Von Januar bis November 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 281.262 Asylanträge (256.876 Asylerstanträge und 24.386 Asylfolgeanträge) entschieden 39.077 (16,1 Prozent) Asylanträge mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank dagegen um 4.664 (11,7 Prozent) auf lediglich 35.108 (12,5 Prozent) der insgesamt 281.262 Entscheidungen! (Januar bis November 2023: 16,4 Prozent der 242.185 Entscheidungen) (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 3 und 4)
Einfügung aus aktuellem Anlass (Spalte 5: „BAMF: Auf dem Weg zu 0 Prozent“):
Von Januar bis November 2024 wurden insgesamt 236.399 Asylanträge gestellt, darunter 216.861 Asylerstanträge – 87.720 (28,8 Prozent) weniger Asylerstanträge als von Januar bis November 2023. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Dezember 2024 mit zwei bzw. drei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit November 2022: Download_BIAJ20241210 (PDF: sechs Seiten; am 12.12.2024 wurden die Seiten 7 und 8 mit zwei Tabellen "Schutzsuchende nach Schutzstatus/Schutzstatuskategorie - Staatsangehörigkeit: Syrien - 31.12.2019 und 31.12.2023" (DE und HB Land) - angefügt)
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Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2013 bis 2023
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(BIAJ) 2023 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 479.790 Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG – „Duales Berufsausbildungssystem“) neu abgeschlossen (Bestand am 31.12.2023), 9.924 (2,1 Prozent) mehr als im Vorjahr 2022. Frauen: 172.995 neue Ausbildungsverträge, 1.743 (1,0 Prozent) mehr als im Vorjahr 2022. Männer: 306.795 neue Ausbildungsverträge, 8.181 (2,7 Prozent) mehr als im Vorjahr 2022.
Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge stieg in 2023 auf 157.974, die höchste Zahl vorzeitiger Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum (2013-2023). 2023 wurden 2.649 (1,7 Prozent) mehr Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst als im Vorjahr 2022 und 3.825 (2,5 Prozent) mehr als 2019, dem Jahr mit der bis dahin höchsten Zahl (154.149) vorzeitiger Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum (2013-2023). (Seite 4, 21 und 22, Spalte 6) 35,3 Prozent (55.716) der vorzeitigen Vertragslösungen in 2023 erfolgten in der Probezeit, 2.499 (4,7 Prozent) mehr vorzeitige Vertragslösungen in der Probezeit als im Vorjahr 2022.
Die Lösungsquote (insgesamt) stieg 2023 auf 29,7 Prozent und lag damit erheblich über der höchsten Lösungsquote, die bis dahin im Beobachtungszeitraum (2013-2023) ermittelt wurde (2019: 26,9 Prozent). Auch im Ausbildungsbereich Industrie und Handel lag die Lösungsquote 2023 mit 26,8 Prozent über der zuvor im Beobachtungszeitraum ermittelten höchsten Lösungsquote (2022: 26,2 Prozent). Und auch im Ausbildungsbereich Handwerk lag die Lösungsquote in 2023 mit 36,5 Prozent über der bisher höchsten Lösungsquote im Beobachtungszeitraum (2019: 35,2 Prozent). (Seite 4, Spalte 16) Die Lösungsquote bei den weiblichen Auszubildenden (2023: 30,1 Prozent) lag, abgesehen von 2019, im gesamten Beobachtungszeitraum 2013-2023 über der Lösungsquote bei den männlichen Auszubildenden (2023: 29,5 Prozent). (Seite 4, Spalten 12 und 14)
In den Ländern reichte die Lösungsquote in 2023 von 26,3 Prozent in Baden-Württemberg (Seite 5) bis 36,6 Prozent in Berlin (Seite 7). 2023 stieg die Lösungsquote im Vorjahresvergleich in neun der 16 Länder – am stärksten in Bremen (um 2,5 Prozentpunkte von 31,1 Prozent in 2022 auf 33,6 Prozent in 2023). n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Dezember 2023 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2013 bis 2023 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20241208 (PDF: 3 Text- und 18 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland, jedes Land und die Veränderungen 2022-2023 je eine Tabellenseite)
Die BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil) sind unten angefügt.
Aus der Statistik über den Ausbildungsmarkt: Berufsausbildungsstellen - gemeldet, besetzt, storniert (2023/24 und Vorjahre)
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber und die gemeldeten, besetzten und erstmals auch die stornierten betrieblichen Berufsausbildungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten Bremen und Bremerhaven im Berichtsjahr 2023/24 und in den Vorjahren: Download_BIAJ20241206 (PDF: fünf Tabellenseiten und zwei Abbildungen - Auszüge unten)
Bremische Jobcenter: "Eingliederungsleistungen" - Januar bis November 2024
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(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die von Januar bis November 2024 (und 2023) abgerechneten Ausgaben der Jobcenter Bremen Stadt und Bremerhaven für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und (nachrichtlich auf den Seiten 2 bis 4) den "Passiv-Aktiv-Transfer" (PAT): Download_BIAJ20241204 (PDF: vier Seiten - Auszug unten - am 05.12.2024 Datenblätter Hamburg, Berlin und DE-JC gE insgesamt auf Seite 5 bis 7 angefügt)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis November 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,914 Milliarden Euro ausgegeben – 3,360 Milliarden Euro (18,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023 (" vor einem Jahr": 18,554 Milliarden Euro) bzw. 5,371 Milliarden Euro (32,5 Prozent) mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 ("vor zwei Jahren": 16,543 Milliarden Euro).
Gemessen an den von Dezember 2023 bis November 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,773 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Dezember 2022 bis November 2023: 2,593 Millionen) wurden rechnerisch etwa 659 Euro pro Monat (Dezember 2022 bis November 2023: etwa 596 Euro) ausgegeben, gemessen an den 971.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Dezember 2022 bis November 2023: 866.000) rechnerisch etwa 1.880 Euro pro Monat (Dezember 2022 bis November 2023: etwa 1.784 Euro). (1)
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