BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2024
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis Juli 2024 erfolgten 29.607 (19,2 Prozent) mehr Asylentscheidungen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2023). Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank um 1.599 (6,3 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1)
Die „Anerkennungsquote“ sank auf 14,1 Prozent in den 12 Monaten von August 2023 bis Juli 2024, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Gesamtschutzquote“ betrug im entsprechenden 12-Monatszeitraum 48,7 Prozent und nur 46,9 Prozent in den Monaten Januar bis Juli 2024. (siehe dazu u.a. die Abbildung 3 und Tabelle 1, Spalten 11 und Spalte 10 unten) n
Von Januar bis Juli 2024 wurden insgesamt 153.361 Asylanträge gestellt, darunter 140.783 Erstanträge – 34.489 (19,7 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis Juli 2023. 12.672 (9,0 Prozent) der Erstanträge von Januar bis Juli 2024 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar-Juli 2023: 13.808 bzw. 7,9 Prozent der 175.272 Asylerstanträge)
Die Verteilung der 140.783 von Januar bis Juli 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 25.760 – darunter Türkei: 18.042 (5.040 bzw. 21,8 Prozent weniger als von Januar bis Juli 2023, aber immer noch Rang 3 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juli 2024!)
Asien: 86.286 – darunter Syrien: 44.191; Afghanistan: 22.698 (8.636 bzw. 27,6 Prozent weniger als von Januar bis Juli 2023); Irak: 5.554; Iran: 3.514 (3.037 bzw. 46,4 Prozent weniger als von Januar bis Juli 2023) (Syrien, und Afghanistan, Irak und Iran auf Rang 1, 2, 4 und 6 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juli 2024)
Afrika: 20.859– darunter Somalia: 4,246 (Rang 5 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juli 2024)
Amerika: 4.454 – darunter Kolumbien: 2.176; Venezuela: 1.784
Staatsangehörigkeit unbekannt: 3.424 n
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2024 insgesamt 183.519 Asylanträge, darunter 167.462 Erstanträge. 86.065 (46,9 Prozent) der 183.519 Entscheidungen von Januar bis Juli 2024 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 23.792 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juli 2024 noch insgesamt 228.442, 45.450 (24,8 Prozent) mehr als Ende Juli 2023. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. August 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Juli 2022: Download_BIAJ20240808 (PDF: sechs Seiten - Auszug: vier BIAJ-Abbildungen unten)
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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2023 bis Juli 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 20,714 Milliarden Euro ausgegeben (August 2022 bis Juli 2023: 17,624 Milliarden Euro) – gemessen an den von August 2023 bis Juli 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,714 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (August 2022 bis Juli 2023: 2,541 Millionen) rechnerisch etwa 636 Euro pro Monat (August 2022 bis Juli 2023: etwa 578 Euro), gemessen an den 934.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (August 2022 bis Juli 2023: 836.000) rechnerisch etwa 1.849 Euro pro Monat (August 2022 bis Juli 2023: etwa 1.756 Euro). (1)
Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro) bzw. 884 Millionen Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 20,714 Milliarden Euro. (1)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juli 2024 (Stichtag 15.07.) 4,582 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,809 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 989.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,820 Millionen bei den Jobcentern. 192.000 (7,3 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juli 2023 – 111.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 80.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 126.000 (9,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 66.000 (5,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juli 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +3,7 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +12,1 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +5,7 Prozent; Stadt Bremen: +5,7 Prozent; Bremerhaven: +6,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +2,6 Prozent im Sachsen-Anhalt (ST) bis +9,8 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +5,8 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) bis +19,8 Prozent im Saarland (SL). (DE: +10,7 Prozent; HB: +6,8 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
4,021 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,9 Prozent (75.000) mehr als im Juli 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +4,6 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Juli vor 10 Jahren (Juli 2014) 4,380 Millionen. ELB-Juli-Maximum: 5,398 Millionen im Juli 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2024 und Juli 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Juli 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240731 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Bruttomonatsentgelt 2019-2023: Männer, Frauen, Deutsche, Ausländer – Bund, Länder
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(BIAJ) Ein unkommentierter tabellarischer Blick auf das mittlere Bruttomonatsentgelt sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe (1) im Bund, den Ländern und den beiden bremischen Städten in den Jahren 2019 bis 2023 (2) – Insgesamt, Männer, Frauen, Deutsche, Ausländer. (Ländervergleich 2023 – Insgesamt: von 4.304 Euro in HH bis 3.098 Euro in MV; Männer: von 4.570 Euro in HH bis 3.073 Euro in MV; Frauen: von 3.971 Euro in HH bis 3.060 Euro in TH; Deutsche: 4.512 Euro in HH bis 3.152 Euro in MV; Ausländer/Ausländerinnen: von 3.534 Euro in BE bis 2.470 Euro in TH). Siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1 und 2a bis c hier: Download_BIAJ20240730 (PDF: 7 Seiten).
(1) Median: "Nicht enthalten sind Beschäftigte, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder für die eine besondere gesetzliche Vergütungsregelung (z.B. Personen im Bundesfreiwilligendienst) gilt. Auf diese Weise sind aussagekräftige Vergleiche möglich, die nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind." (Statistik der BA)
(2) Stichtag jeweils 31.12.
Vorläufige Revision der PKS 2023 zeigt: Stadt Bremen nicht "Deutschlands Hochburg der Kriminalität"
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(BaSta) Ein Befund, der der Revision bedarf: „Bremen mit höchster Quote an Straftaten“. (siehe BaSta-Tabelle) Am 25. Juli 2024 berichtete der Weser-Kurier auf Seite 1 unter Berufung auf die „Welt am Sonntag“ über die Kriminalitätsbelastung im Verhältnis zur Bevölkerung, die „sogenannte Häufigkeitsziffer“ (HZ; amtlich: Häufigkeitszahl): „Bei dieser sogenannten Häufigkeitsziffer lag Bremen 2023 mit 13.901 Straftaten pro 100.000 Einwohner an der Spitze des Feldes, wenn man ausländerrechtliche Vergehen nicht berücksichtigt. Davor rangierte noch Koblenz (Rheinland-Pfalz), aber aufgrund eines Sondereffekts wegen eines dort anhängigen Graffiti-Massenverfahrens.“ (Koblenz: 14.657) In dieses Ranking auf Grundlage der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) sind die Städte mit einer Bevölkerung von 100.000 und mehr Menschen einbezogen. (1)
Die Bezugsgröße für die Berechnung der Häufigkeitszahlen ist der auf Basis des Zensus 2011 bis zum 31. Dezember 2022 fortgeschriebene Bevölkerungsstand. Dieser bedarf der Revision, denn die Ergebnisse des Zensus 2022 zeigen, insbesondere auch für das Land und die Stadt Bremen, eine deutlich von der Zensus-2011-Fortschreibung abweichende Bevölkerungszahl (vgl. Spalten 2 und 3 in der BaSta-Tabelle). Darüber berichtete der Weser-Kurier am 26. Juni 2024 unter der Überschrift: „Immer mehr Menschen leben im Land Bremen - Bevölkerungsstand entwickelt sich gegen den Bundestrend“. (Seite 9) Und auch über eine Folge dieser revidierten Bevölkerungszahl berichtete der Weser-Kurier: „Mehr Geld für Bremen aus dem Länderfinanzausgleich - Zensus bringt gut 167 Millionen Euro zusätzlich in die Landeskasse“. (Seite 9)
Die Revision der Berechnung der jetzt berichteten Häufigkeitszahl (HZ) ergäbe vorläufig (2): Ohne Koblenz (wg. „Graffiti-Massenverfahren“ – siehe oben) und Neumünster (unter 100.000 EW) läge 2023 nicht die Stadt Bremen, sondern die Stadt Hannover vor Berlin an der Spitze des HZ-Rankings.
Fazit: Die Ergebnisse des Zensus 2022 brächten also nicht nur „167 Millionen Euro zusätzlich in die Landeskasse“ (siehe oben) sondern auch ein verändertes Ranking der Häufigkeitszahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik – und keine Schlagzeilen wie „Bremen mit höchster Quote an Straftaten“ (Weser-Kurier) oder „Deutschlands Hochburg der Kriminalität“ („Welt“). (Büro für absurde Statistik – BaSta – Bremen, 26. Juli 2024)
(1) Anm.: Bei Betrachtung aller kreisfreien Städte läge 2023 Neumünster mit einer HZ von 15.040 vor Koblenz und Bremen.
(2) Vorläufige BaSta-Berechnungen - vorläufig, da die für den 15. Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022 ermittelten Bevölkerungszahlen noch nicht bis zum 31. Dezember 2022 fortgeschrieben wurden.