Insolvenzgeld-Ausgaben bis September 2024 - über 1,5 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2023 bis September 2024, wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,548 Milliarden Euro ausgegeben, davon 1,242 Milliarden Euro von Januar bis September 2024. 12 Monate zuvor, von Oktober 2022 bis September 2023, wurden für das Insolvenzgeld insgesamt 1,076 Milliarden Euro ausgegeben, davon 931 Millionen Euro von Januar bis September 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis März 2023“)
Im BA-Haushalt 2024 wurden für das Insolvenzgeld 1,100 Milliarden Euro veranschlagt - nachdem in Haushaltsjahr zuvor (2023) insgesamt 1,236 Milliarden Euro ausgegeben wurden. Doch statt 136 Millionen Euro weniger als 2023 werden 2024 voraussichtlich über 300 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als 2023 - und weit über 400 Millionen Euro mehr als im BA-Haushalt 2024 veranschlagt. Rückblickend bis 2007 werden von der BA im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich (nominal) in etwa so viel für das Insolvenzgeld ausgegeben wie im Krisenjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den (nominal) bisher höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben - 1,617 Milliarden Euro (2009).
Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2020 bis 2023
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(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2023 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,25 Prozent in Duisburg (DU), 4,91 Prozent in Dortmund (DO) und 4,62 Prozent in Essen (E) bis 3,03 Prozent in Berlin, 2,93 Prozent in München und 2,90 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,54 Prozent – minimal höher als die 4,52 Prozent im Dezember 2022, die niedrigste Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis 2023 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2023 mit einer Ausbildungsquote von 4,55 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2020 bis Ende 2023 und (nachrichtlich) von Juni 2020 bis Juni 2023* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 16. Oktober 2024 dargestellt: Download_BIAJ20241016 (PDF: drei Seiten mit Tabelle "Berechnungsgrundlagen") oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
* Warnung: Zum Stichtag 30. Juni können viele Ausbildungsverhältnisse bereits beendet sein, während neue Ausbildungsverhältnisse erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.
Weiterlesen: Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2020 bis 2023
Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin - 12/2014-03/2024
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(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende (gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit), Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO – Berufsbildungsstatistik - Destatis) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2014 bis März 2024 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. März 2024 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 15. Oktober 2024: Download_BIAJ20241015. (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2024
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BIAJ) Von Januar bis September 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 228.834 Asylanträge (208.801 Asylerstanträge und 20.033 Asylfolgeanträge) entschieden 33.062 (16,9 Prozent) Asylanträge mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank dagegen um 3.559 (10,8 Prozent) auf lediglich 29.259 (12,8 Prozent) der insgesamt 228.834 Entscheidungen! (Januar bis September 2023: 16,8 Prozent der 195.772 Entscheidungen) (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 3 und 4) n
Die sogenannte „Gesamtschutzquote“ (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot zusammen) betrug in den Monaten Januar bis September 2024 46,1 Prozent (Januar bis September 2023: 52,0 Prozent). (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 9 bis 11)
In den Monaten Januar bis September 2024 wurden insgesamt 65.234 Anträge als „unbegründet“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, 50,5 Prozent mehr als von Januar bis September 2023. (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 12 und 13) Zudem wurden 58.003 Anträge „formell entschieden“ (1). n
Von Januar bis September 2024 wurden insgesamt 195.095 Asylanträge gestellt, darunter 179.212 Asylerstanträge – 54.532 (23,3 Prozent) weniger Asylerstanträge als von Januar bis September 2023.
Zur Verteilung der 179.212 von Januar bis September 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) siehe Seite 1 in den BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2024. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit September 2022: Download_BIAJ20241012 (PDF: sechs Seiten - eine unvollständige Zahl auf Seite 1 am 09.11.2024 korrigiert/unterstrichen)
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Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2024 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2024 insgesamt 2,249 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 177,9 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer") – 74,8 Millionen Euro (3,2 Prozent) weniger als von Januar bis September 2023.
Von den zugeteilten 3,158 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2024 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer", die nicht den einzelnen Jobcentern zugeteilt werden, wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2024 insgesamt 2,071 Milliarden Euro (65,6 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 65,6 Prozent) von 49,7 Prozent in Thüringen (TH) bis 77,1 Prozent im Land Bremen (HB). (Januar bis September 2023: von 47,6 Prozent in Bayern (BY) bis 80,4 Prozent in Hamburg (HH)) (1)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 09. Oktober 2024: Download_BIAJ20241009 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
10. Oktober 2010: Bremische Ergänzung (Jobcenter Bremen Stadt und Jobcenter Bremerhaven) hier: Download_BIAJ20241010 (PDF: drei Seiten)
(1) Anmerkung zur „Mittelausschöpfung“: Die geplanten bzw. faktisch vollzogenen Umschichtungen von den genannten zugeteilten Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2024 zu den Mitteln für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter gE in 2024 sind dem BIAJ nicht bekannt.