(BIAJ) Ein Blick auf die zugeteilten Bundesmittel und Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (EGL) und „Verwaltungskosten“ (VWK) der zugelassenen kommunalen Träger (zkT), die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne die Bundesagentur für Arbeit, zu erbringen haben, die 104 Jobcenter zkT in 2024:
Die jährlichen Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (EGL), gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in 2024, reichten in den 104 Jobcentern zkT, nach vorläufigen, zum Teil noch ungeprüften Abrechnungsergebnissen, von 1.257 Euro pro ELB in Essen, Stadt (NW) bis 247 Euro pro ELB im Landkreis Ansbach (BY). (siehe Spalte 5 in der BIAJ-Tabelle – zur Mittelzuteilung siehe Spalten 2 und 3)
Die jährlichen Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ (VWK-Bund), gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in 2024, reichten in den 104 Jobcentern zkT, nach vorläufigen, zum Teil noch ungeprüften Abrechnungsergebnissen, von 2.427 Euro pro ELB im Landkreis Oberhavel (BB) bis 1.229 Euro pro ELB im Bodenseekreis (BW). (siehe Spalte 10 in der BIAJ-Tabelle) Bei rechnerischer Einbeziehung des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) in Höhe von 15,2 Prozent der „Gesamtverwaltungskosten“ (§ 46 Absatz 3 SGB II) reichen die Ausgaben für die „Verwaltungskosten“ (VWK) von 2.862 Euro pro ELB (davon KFA: 435 Euro) im Landkreis Oberhavel (BB) bis 1.450 Euro pro ELB (davon KFA: 220 Euro) im „Bodenseekreis“ (BB). (siehe Spalten 12 und 13 in der BIAJ-Tabelle – zur Mittelzuteilung siehe Spalten 7 und 8)
Die gesamte BIAJ-Tabelle vom 17. Oktober 2025 mit allen 104 Jobcentern zkT finden Sie hier: Download_BIAJ20251017 (PDF: fünf Seiten – Auszug unten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier