Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Mai 2024
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(BIAJ) Die Jahressumme der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld stieg bis einschließlich Mai 2024 auf über 20 Milliarden Euro. n
In den 12 Monaten von Juni 2023 bis Mai 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 20,153 Milliarden Euro ausgegeben (Juni 2022 bis Mai 2023: 17,203 Milliarden Euro) – gemessen an den von Juni 2023 bis Mai 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,684 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Juni 2022 bis Mai 2023: 2,513 Millionen) rechnerisch etwa 626 Euro pro Monat (Juni 2022 bis Mai 2023: etwa 570 Euro), gemessen an den 916.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Juni 2022 bis Mai 2023: 824.000) rechnerisch etwa 1.834 Euro pro Monat (Juni 2022 bis Mai 2023: etwa 1.740 Euro). (1)
Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro) bzw. 323 Millionen Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 20,153 Milliarden Euro. (1)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2024 (Stichtag 15.05.) 4,526 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,723 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 930.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,792 Millionen bei den Jobcentern. 179.000 (7,0 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Mai 2023 – 101.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 78.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 118.000 (8,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 61.000 (5,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Mai 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,2 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +5,0 Prozent; Stadt Bremen: +4,5 Prozent; Bremerhaven: +6,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von ‑0,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +9,6 Prozent in Hamburg (HH). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +6,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +20,7 Prozent im Saarland (SL). (DE: +9,8 Prozent; HB: +6,1 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
4,021 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,1 Prozent (82.000)mehr als im Mai 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,6 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +4,4 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im Mai vor 10 Jahren (Mai 2014) 4,395 Millionen. ELB-Mai-Maximum: 5,456 Millionen im Mai 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2024 und Mai 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 04. Juni 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240604 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Lücke zwischen Regelbedarf (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) und Armutsgefährdungsschwelle 2006 bis 2023-2025
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis April 2024
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(BIAJ) Von Januar bis April 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 10,180 Milliarden Euro ausgegeben (1), 1,347 Milliarden Euro (15,2 Prozent) mehr als die 8,833 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis April 2023). (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis April 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,542 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 48.000 (0,9 Prozent) mehr als die 5,494 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Mai 2023 bis April 2024 wurden vom Bund insgesamt 27,155 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,910 Milliarden Euro (12,0 Prozent) mehr als die 24,245 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Mai 2022 bis April 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,500 Milliarden Euro veranschlagt, 655 Millionen Euro weniger als in den bisher letzten 12 Monaten (Mai 2023 bis April 2024) ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,501 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2023 bis April 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 411,34 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Mai 2022 bis April 2023 wurden für die durchschnittlich 5,380 Millionen RLB durchschnittlich 375,52 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240524 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
Europawahl 2024 - ohne einheitliches Mindestwahlalter
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(BaSta) Das Europäische Parlament, das vom 3. bzw. 6. bis 9. Juni 2024 in den 27 Mitgliedstaaten der EU gewählt wird: 720 Sitze, davon 144 Abgeordnete (20 Prozent der Sitze), die von allen 16- und 17-jährigen Staatsangehörigen der folgenden vier EU-Mitgliedstaaten gewählt werden können: Deutschland (96), Belgien (22), Österreich (20) und Malta (6). Zudem 21 Abgeordnete, die von den Staatsangehörigen Griechenlands gewählt werden können, die im Wahljahr (2024) das 17. Lebensjahr vollenden und ebenfalls 21 Abgeordnete, die von den Staatsangehörigen Ungarns im Alter von unter 18 Jahren gewählt werden können, wenn sie verheiratet sind. Und in den anderen 21 Mitgliedstaaten (544 Sitze) gilt weiterhin (uneingeschränkt) 18 Jahre als das Mindestwahlalter. Es gilt das nationale Wahlrecht. Zum Mindestwahlalter siehe die unten stehende BaSta-Tabelle (bzw. die einseitige PDF hier) und die ergänzenden Informationen in den dort angebrachten Fußnoten - insbesondere Fußnote 2 und 3. Bremen, 23. Mai 2024
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