Europawahl 2024 - ohne einheitliches Mindestwahlalter
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(BaSta) Das Europäische Parlament, das vom 3. bzw. 6. bis 9. Juni 2024 in den 27 Mitgliedstaaten der EU gewählt wird: 720 Sitze, davon 144 Abgeordnete (20 Prozent der Sitze), die von allen 16- und 17-jährigen Staatsangehörigen der folgenden vier EU-Mitgliedstaaten gewählt werden können: Deutschland (96), Belgien (22), Österreich (20) und Malta (6). Zudem 21 Abgeordnete, die von den Staatsangehörigen Griechenlands gewählt werden können, die im Wahljahr (2024) das 17. Lebensjahr vollenden und ebenfalls 21 Abgeordnete, die von den Staatsangehörigen Ungarns im Alter von unter 18 Jahren gewählt werden können, wenn sie verheiratet sind. Und in den anderen 21 Mitgliedstaaten (544 Sitze) gilt weiterhin (uneingeschränkt) 18 Jahre als das Mindestwahlalter. Es gilt das nationale Wahlrecht. Zum Mindestwahlalter siehe die unten stehende BaSta-Tabelle (bzw. die einseitige PDF hier) und die ergänzenden Informationen in den dort angebrachten Fußnoten - insbesondere Fußnote 2 und 3. Bremen, 23. Mai 2024
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Schutzsuchende in der Bundesrepublik Deutschland: Geschlecht und Schutzstatus (43) am 31.12.2023
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum Schutzstatus der in der Bundesrepublik Deutschland Schutzsuchenden* Ende 2022 (3,079 Millionen) und Ende 2023 (3,173 Millionen), differenziert nach Geschlecht und Schutzstatus (43 Varianten/Ausprägungen!): Download_BIAJ20240523 - (PDF: zwei Seiten - Lesehinweis zum Einstieg: siehe zunächst die Fußnoten 1 bis 4 bzw. die vier letzten Tabellen-Zeilen auf Seite 1) Bremen, 23.05.2024
SGB-II-Quoten-Vergleich 2008 bis 2023: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte
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(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2023 15,4 Prozent (627.201) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,064 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte - Jahresdurchschnitt). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) 2023 von 9,2 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,4 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2023 durchschnittlich 9,3 Prozent (962.917) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,396 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2-Teil 1, Seite 4)
Im Land Bremen galt dies in 2023 für durchschnittlich 17,7 Prozent (97.107) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (548.197). (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2-Teil 3, Seite 6). (Stadt Bremen: 16,8 Prozent, Bremerhaven: 22,1 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,3 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2008 bis 2023 siehe die BIAJ-Materialien vom 18. Mai 2024: Download_BIAJ20240518 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)
Armutsgefährdungsquoten 2021-2023: 15 Großstädte, Bremerhaven und Bund
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Ende April 2024 im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichten Armutsgefährdungsquoten (1) in den Jahren 2021 bis 2023 (2) in 15 Großstädten (mit 400.000 und mehr EW), in der Stadt Bremerhaven und in der Bundesrepublik Deutschland. (2) (siehe die BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20240514 oder unten)
Die Armutsgefährdungsquoten reichten in 2023 in den 15 Großstädten bei einer durchschnittlichen Armutsgefährdungsquote von 16,6 Prozent (2022: 16,8 Prozent; 2021: 16,9 Prozent) von 27,4 Prozent in der Stadt Bremen bis 11,6 Prozent in der Stadt München. (2022: von 30,8 Prozent in Duisburg bis 10,4 Prozent in München; 2021: von 30,5 Prozent in Duisburg bis 11,6 Prozent in München). In 2023 wurde nur noch für die Stadt München eine Armutsgefährdungsquote ermittelt, die unter der durchschnittlichen Armutsgefährdungsquote im Bundesgebiet lag. (2021 und 2022 galt dies neben München auch – geringfügig - für Stuttgart)
Für die Stadt Bremerhaven wurde in 2023 eine Armutsgefährdungsquote von 35,6 Prozent ermittelt – 19,0 Prozentpunkte höher als die Armutsgefährdungsquote in der Bundesrepublik. (2022: 33,0 Prozent; 2021: 34,8 Prozent) (3)
(1) Mikrozensus-Kern (MZ-Kern) - gemessen am Bundesmedian
(2) 2021 und 2022: Endergebnisse; 2023: Erstergebnisse
(3) Die höchsten in "Tabelle A 5.1 Armutsgefährdungsquoten nach Raumordnungsregionen/Anpassungsschichten in % gemessen am Bundesmedian" genannten Armutsgefährdungsquoten in 2021, 2022 (Endergebnisse) und 2023 (Erstergebnisse).
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2024
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis April 2024 erfolgten 21.067 (24,4 Prozent) mehr Asylentscheidungen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis April 2023). Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dabei um lediglich 599 (4,6 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) n
Von Januar bis April 2024 wurden insgesamt 92.545 Asylanträge gestellt, darunter 84.984 Erstanträge – 16.997 (16,7 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis April 2023. 7.040 (8,3 Prozent) der Erstanträge von Januar bis April 2024 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis April 2023: 7.617; 7,5 Prozent der 101.981 Erstanträge)
Die Verteilung der 84.984 von Januar bis April 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 16.471 – darunter Türkei: 11.789 (Rang 3 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis April 2024!)
Asien: 51.038 – darunter Syrien: 26.193; Afghanistan: 13.011 (6.399 bzw. 33,0 Prozent weniger als von Januar bis April 2023); Irak: 3.685; Iran: 2.224 (2.157 bzw. 49,2 Prozent weniger als von Januar bis April 2023) (Syrien, Afghanistan, Irak und Iran auf Rang 1, 2, 4 und 6 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis April 2024)
Afrika: 12.295– darunter Somalia: 2.284 (Rang 5 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis April 2024)
Amerika: 3.057 – darunter Kolumbien: 1.442; Venezuela: 1.295
Staatsangehörigkeit unbekannt: 2.123 n
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2024 insgesamt 107.557 Asylanträge, darunter 98.332 Erstanträge. 50.125 (46,6 Prozent) der 107.557 Entscheidungen von Januar bis April 2024 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 13.756 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende April 2024 insgesamt 238.191, 69.247 (41,0 Prozent) mehr als Ende April 2023.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Mai 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240510 (PDF: fünf Seiten - Auszüge unten)
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