(BIAJ) Nach dem ersten Halbjahr 2025 (Januar bis Juni) mit „vorläufiger Haushaltsführung“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 - zur Verfügung stehen würden bzw. werden, und auf die Ausgaben von Januar bis Juni 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250704 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

Anmerkung zurneuen Haushaltsaufstellung 2025“: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.“ (Zeile 502/503) Im zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 sind 400 Millionen Euro mehr für „Leitungen zur Eingliederung in Arbeit“ veranschlagt als im ersten Regierungsentwurf der alten Bundesregierung (Stand: 16.08.2024). Der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bleibt auch bei der neuen Haushaltsaufstellung unbeachtet. Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sind weiterhin lediglich 5,250 Milliarden Euro veranschlagt. Diese werden durch die „verbindlich nach der Erläuterung Nummer 1 zu Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11 (Zweckbestimmung: „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) zur Verfügung stehenden Ausgabereste" (zu Lasten aller Einzelpläne) in Höhe von bis zu 350 Millionen Euro auf 5,600 Milliarden „verstärkt“. (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Eingliederungsmittel-Verordnung 2025) Im vergangenen Haushaltsjahr 2024 wurden für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ allerdings 6,535 Milliarden Euro ausgegeben. Im Koalitionsvertrag fehlt der Satz: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter ausreichend Mittel für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten gestellt bekommen.“ (siehe Spalte 4 in Tabelle 1)
In den ersten sechs Monaten des Haushaltsjahres 2025 (49,6 Prozent der 365 Kalendertage) wurden von den Jobcentern gE wegen „vorläufiger Haushaltsführung“ und erheblichem „Umschichtungsbedarfs“ lediglich 31,8 Prozent der nach dem zweiten Regierungsentwurf vom 24. Juni 2025 erwarteten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben (Januar bis Juni 2024: 42,8 Prozent). (siehe Spalte 10 in Tabelle 4) Bremen, 04. Juli 2025

2025 07 04 tabelle 2 auszug aus biaj materialien 

2025 07 04 tabelle 4 auszug aus biaj materialien

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