(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2024 bis Februar 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 22,869 Milliarden Euro ausgegeben, 3,517 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (März 2023 bis Februar 2024: 19,352 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 27 Monate (Dezember 2022 bis Februar 2025) – zuletzt besonders stark, um 325,8 Millionen Euro im Januar 2025 (im Vergleich zum Januar 2024) und 345,5 Millionen Euro im Februar 2025 (im Vergleich zum Februar 2024). In diesen 27 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 6,326 Milliarden Euro (38,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 22,869 Milliarden Euro (März 2024 bis Februar 2025).

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Gemessen an den von März 2024 bis Februar 2025 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,817 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (März 2023 bis Februar 2024: 2,641 Millionen) wurden rechnerisch etwa 676 Euro pro Monat (März 2023 bis Februar 2024: etwa 611 Euro), gemessen an den1,000 Millionen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (März 2023 bis Februar 2024: 891.000) rechnerisch etwa 1.907 Euro pro Monat (März 2023 bis Februar 2024: etwa 1.810 Euro) ausgegeben. (2)

Im Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 22,185 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 2,355 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2024 (Soll 2024: 19,830 Milliarden Euro), bzw. 684 Millionen Euro weniger als in den vergangenen 12 Monaten ausgegeben wurden (März 2024 bis Februar 2025: 22,869 Milliarden Euro). (1) n

(1) hier immer a) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ und b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).
(2) pro registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen zusammen bzw. pro registrierten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III - hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 859.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 53.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2024 2.088,61 Euro (netto: 1.226,91 Euro). (2023: 1.986,38 Euro; netto: 1.169,22 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(3) 22,135 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.