(BIAJ) Die ersten beiden Monate der „vorläufigen Haushaltsführung 2025“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 - zur Verfügung stehen (könnten), und auf die Ausgaben im Januar und Februar 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250703 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
Wie sich die Fortsetzung der Haushaltsaufstellung darstellt (mit bzw. ohne weitere Änderungen des Grundgesetzes durch den „abgewählten“ Bundestag und/oder den am 23. Februar 2025 gewählten Bundestag), und ob dabei der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung nicht weiterhin unbeachtet bleibt (siehe Spalte 4 in Tabelle 1), bleibt z.Z. noch offen. Bremen, 07. März 2025
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier