(BIAJ) Der erste Monat der „vorläufigen Haushaltsführung 2025“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 - zur Verfügung stehen (könnten), und auf die Ausgaben im Januar 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250215 (PDF, neun Seiten – Auszug unten - insbesondere Fußnote 2 beachten!).

2025 02 15 tabelle 4 auszug aus biaj materialien
Wie sich die Fortsetzung der Haushaltsaufstellung nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 darstellt, und ob dabei der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung nicht weiterhin unbeachtet bleibt (siehe Spalte 4 in Tabelle 1) bleibt z.Z. noch offen. Bremen, 15. Februar 2025
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