(BIAJ) Der erste Monat der „vorläufigen Haushaltsführung 2025“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 - zur Verfügung stehen (könnten), und auf die Ausgaben im Januar 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250215 (PDF, neun Seiten – Auszug unten - insbesondere Fußnote 2 beachten!).
Wie sich die Fortsetzung der Haushaltsaufstellung nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 darstellt, und ob dabei der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung nicht weiterhin unbeachtet bleibt (siehe Spalte 4 in Tabelle 1) bleibt z.Z. noch offen. Bremen, 15. Februar 2025
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