Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2024 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 1,467 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 122,6 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer") – 73,6 Millionen Euro (4,8 Prozent) weniger als im ersten Halbjahr 2023.
Von den zugeteilten 3,158 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2024 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer", die nicht den einzelnen Jobcentern zugeteilt werden, wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 1,345 Milliarden Euro (42,6 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 42,6 Prozent) von 52,4 Prozent im Land Bremen (HB) bis 30,8 Prozent in Thüringen (TH). (1)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 10. Juli 2024: Download_BIAJ20240710 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
(1) Anmerkung zur „Mittelausschöpfung“: Die geplanten bzw. faktisch vollzogenen Umschichtungen von den genannten zugeteilten Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2024 zu den Mitteln für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter gE in 2024 sind dem BIAJ nicht bekannt.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2024
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis Juni 2024 erfolgten 24.329 (18,3 Prozent) mehr Asylentscheidungen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2023). Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank um 875 (4,1 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1)
Die „Anerkennungsquote“ sank auf 14,6 Prozent in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Gesamtschutzquote“ betrug im entsprechenden 12-Monatszeitraum 49,2 Prozent und nur 47,0 Prozent in den Monaten Januar bis Juni 2024. (siehe dazu u.a. die Abbildung 3 und Tabelle 1, Spalten 11 und Spalte 10 unten) n
Von Januar bis Juni 2024 wurden insgesamt 132.201 Asylanträge gestellt, darunter 121.416 Erstanträge – 28.750 (19,1 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis Juni 2023. 10.736 (8,8 Prozent) der Erstanträge von Januar bis Juni 2024 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Juni 2023: 11.860; 7,9 Prozent der 150.166 Erstanträge)
Die Verteilung der 121.416 von Januar bis Juni 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 22.520 – darunter Türkei: 15.782 (3.426 bzw. 17,8 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2023, aber immer noch Rang 3 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juni 2024!)
Asien: 74.065 – darunter Syrien: 37.633; Afghanistan: 19.511 (7.799 bzw. 28,6 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2023); Irak: 5.041; Iran: 3.050 (2.916 bzw. 48,9 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2023) (Syrien, und Afghanistan, Irak und Iran auf Rang 1, 2, 4 und 6 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juni 2024)
Afrika: 17.797– darunter Somalia: 3.479 (Rang 5 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juni 2024)
Amerika: 4.070 – darunter Kolumbien: 1.981; Venezuela: 1.635
Staatsangehörigkeit unbekannt: 2.964 n
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juni 2024 insgesamt 157.076 Asylanträge, darunter 143.273 Erstanträge. 73.894 (47,0 Prozent) der 157.076 Entscheidungen von Januar bis Juni 2024 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 20.476 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juni 2024 insgesamt 232.268, 55.281 (31,2 Prozent) mehr als Ende Juni 2023.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juli 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240708_2 (PDF: sechs Seiten incl. Anhang)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2024
Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2023 (m/w)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Grundsicherung im Alter in den 50 Kreisen mit dem höchsten Anteil von Leistungsempfängern und -empfängerinnen an der Bevölkerung im Alter von 66 Jahren* und älter (* Regelaltersgrenze Ende 2023) und in den beiden Städten Leipzig und Dresden Ende 2023. Zu den Empfängerquoten (LE-Quote) und den Berechnungsgrundlagen siehe die BIAJ-Tabelle (TOP 50)unten bzw. hier (mit u.a. allen 12 westdeutschen Großstädten einschließlich Region Hannover und Berlin unter den 50 Kreisen mit der höchsten Empfängerquote in der Grundsicherung im Alter ab Regelaltersgrenze). Zur BIAJ-Tabelle mit allen 400 Kreisen siehe hier: Download_BIAJ20240708 (PDF: acht Seiten) (Anm.: Zum Vorjahresvergleich – 31.12.2022 – siehe hier: BIAJ20230705)
In der Bundesrepublik Deutschland betrug die durchschnittliche Empfängerquote 3,88 Prozent (689.590 von 17.769.840) - unter den Männern 3,82 Prozent (297.740 von 7.786.281) und unter den Frauen 3,92 Prozent (391.850 von 9.983.559).
Die Zahl derer, die Ihr Recht auf Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nahmen, ist nicht bekannt.
Im Kreisvergleich des BIAJ reicht der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger Ende 2023 von 11,20 Prozent in Offenbach am Main (HE), 10,62 Prozent in Frankfurt am Main (HE) und 10,02 Prozent in Hamburg (HH) bis 0,58 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt (TH). (Männer: von 11,54 Prozent in Frankfurt am Main bis 0,76 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt; Frauen: von 10,94 Prozent in Offenbach am Main bis 0,45 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt)
Wie stark die Nicht-Inanspruchnahme die Höhe der Empfängerquoten in den einzelnen Kreisen beeinflußt hat, ist dem BIAJ nicht bekannt. Dies gilt auch für die Gründe der gegebenenfalls stark voneinander abweichenden Quoten der Nicht-Inanspruchnahme.
Weiterlesen: Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2023 (m/w)
SGB II (Hartz IV): Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ - Soll und Ist 2005-2023/24
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben des Bundes (Soll und Ist) für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) und die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" und die Entwicklung der Ausgaben pro ELB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in den Jahren 2005 (Inkrafttreten des SGB II) bis 2023/2024.
In 2023 wurden für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II - Hartz IV) ohne den kommunalen Finanzierungsanteil insgesamt 6,318 Milliarden Euro (Ist) ausgegeben, 1,068 Milliarden Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2023 veranschlagten 5,250 Milliarden Euro (Soll). (siehe die Spalten 2 bis 4 in der BIAJ-Tabelle unten oder in PDF hier: Download_BIAJ20240703) (1)
Für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" wurden 2023 insgesamt 3,814 Milliarden Euro (Ist) ausgegeben, 586 Millionen Euro weniger als die veranschagten 4,400 Milliarden Euro (Soll). (siehe die Spalten 5 bis 7) Insgesamt wurden vom Bund in 2023 für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und die "Leistungen zur Eingliederung" 10,133 Milliarden Euro ausgegeben (Ist), 483 Millionen Euro mehr als das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll. (siehe die Spalten 8 bis 10)
Die ergänzend zugewiesenen Ausgabereste in Höhe von 600 Millionen Euro (Bundeshaushalt 2023) plus 200 Millionen Euro (Artikel 1, Ziffer 1 "Zweite Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023") wurden demnach nur zum Teil in Anspruch genommen. (siehe Fußnote 9).
Gemessen an den durchschnittlich 3,929 Millionen ELB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte; siehe Spalte 1) wurden im Jahr 2023 durchschnittlich 1.608 Euro pro ELB für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und 971 Euro pro ELB für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ausgegeben. (siehe Spalten 12 und 14)
(1) siehe zu den "Gesamtverwaltungskosten" die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV (SGB II): „Verwaltungskosten“ stiegen 2023 auf 7,4 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005" (30.01.2024)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 20,425 Milliarden Euro ausgegeben (Juli 2022 bis Juni 2023: 17,404 Milliarden Euro) – gemessen an den von Juli 2023 bis Juni 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,698 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Juli 2022 bis Juni 2023: 2,529 Millionen) rechnerisch etwa 631 Euro pro Monat (Juli 2022 bis Juni 2023: etwa 573 Euro), gemessen an den 925.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Juli 2022 bis Juni 2023: 830.000) rechnerisch etwa 1.841 Euro pro Monat (Juli 2022 bis Juni 2023: etwa 1.747 Euro). (1)
Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro) bzw. 595 Millionen Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 20,425 Milliarden Euro. (1)