(BIAJ) Aus aktuellem Anlass: Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylanträge syrischer Asylsuchender von Januar bis Oktober 2025 - siehe insbesondere die Veränderung von September zu Oktober 2025 bei den Ablehnungen (Spalte 10 in der BIAJ-Tabelle unten oder als PDF hier: Download_20251106). Während in den neun Monaten von Januar bis September 2025 insgesamt 170 Asylanträge angelehnt wurden, erfolgten im Oktober 2025 insgesamt 1.918 Ablehnungen (71,9 Prozent der insgesamt 2.669 Entscheidungen im Oktober 2025; Spalte 11) bzw. 98,7 Prozent der 1.944 Entscheidungen ohne die 725 "formellen Entscheidungen" *. Die Veränderung der Entscheidungsgrundlagen des BAMF nach September 2025 sind dem BIAJ nicht bisher bekannt. (Bremen. 06.11.2025)
Anhang vom 19.11.2025:
Die Antwort des BAMF auf die Frage nach den Änderung(en) der Entscheidungsgrundlagen, die zum extremen Anstieg der Zahl der Ablehnungen von Asylanträgen syrischer Asylsuchender im Oktober 2025 führten, wurde unten angefügt.

Unten angefügt am 12.11.2026: BIAJ-Tabelle zu Entscheidungen über Asylerstanträge syrischer Asylsuchender (165 Ablehnungen von Januar bis September 2025, 1.906 Ablehungen im Oktober 2025)

* „Formelle Entscheidungen sind hauptsächlich: Entscheidungen nach dem Dublin-Verfahren, weil ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist; Verfahrenseinstellungen wegen Antragsrücknahme seitens der Antragstellenden; Entscheidungen im Folgeantragsverfahren, dass kein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird.“ (BAMF)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Angefügt am 19.11.2025: Antwort des BAMF auf die Frage nach den Änderung(en) der Entscheidungsgrundlagen, die zum extremen Anstieg der Zahl der Ablehnungen von Asylanträgen syrischer Asylsuchender im Oktober 2025 führten
"Anfang Dezember des vergangenen Jahres hatte das BAMF alle Entscheidungen zu Asylanträgen von Syrerinnen und Syrern ausgesetzt, die in Zusammenhang mit der Lage in ihrem Herkunftsland stehen. Das Bundesamt hatte dies mit der unübersichtlichen, dynamischen Lage nach dem Sturz des Assad-Regimes begründet. Entschieden wurden seither (neben Unzulässigkeitsentscheidungen, beispielsweise aufgrund der Dublin-III-Verordnung) lediglich sicherheitsrelevante Verfahren sowie Verfahren von Straftätern und Gefährdern. Das Bundesamt hat hier in begründeten Einzelfällen auch Vollablehnungen gegen syrische Staatsangehörige erlassen.
Derzeit liegt bereits Rechtsprechung zu Vollablehnungen vor (z.B. VG Köln, Urteil vom 03.09.2025, 27 K 4231/25.A). Bezieht man die vorliegende Rechtsprechung zu Widerrufsentscheidungen ein, lässt sich eine vorsichtige Tendenz erkennen, dass die bislang befassten Gerichte Klagen gegen ablehnende Entscheidungen abweisen (vgl. etwa VG Augsburg, Urteil vom 11.09.2025, Au 4 K 25.33418; VG Berlin, Beschluss vom 08.09.2025, 23 L 442/25 A). Die derzeit vorliegende Rechtsprechung bestätigt die Rechtsauffassung des Bundesamtes, dass aufgrund der veränderten Sachlage in Syrien bei jungen, gesunden Männern nicht in allen Fällen ein Abschiebungsverbot festzustellen ist.
Der Verfahrensaufschub wurde Ende September 2025 modifiziert. Seither entscheidet das Bundesamt auch wieder Verfahren aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden Männer. Auch hier sind, den Herkunftslandinformationen sowie der bisherigen Rechtsprechung folgend, Vollablehnungen möglich, sofern keine individuellen Verfolgungsgründe vorgetragen werden.
Für die Informationen zu den Herkunftsländern und -regionen beobachtet und analysiert das Bundesamt fortlaufend die Lage in Syrien auf Grundlage einer Vielzahl an Quellen. Dazu zählen u. a. Berichte des Auswärtigen Amtes, des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR, weiterer NGOs und der Europäischen Agency for Asylum (EUAA). Zudem werden Medienberichte und verschiedene Internetquellen ausgewertet. Auch Erkenntnisse von europäischen Partnerbehörden fließen in die Analyse mit ein. Die Länderanalyse des BAMF beinhaltet darüber hinaus auch Interviews mit Expertinnen und Experten, um weiterführende Erkenntnisse zu gewinnen, virtuell oder im Rahmen von gezielten Recherchereisen in die Herkunftsländer oder angrenzende Staaten (sog. Fact Finding Missionen). Alle öffentlichen Ausarbeitungen der Länderanalyse können unter www.bamf.de/izam abgerufen werden." (Hervorhebung durch BIAJ)