(BIAJ) Im Januar und Februar 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 5,279 Milliarden Euro ausgegeben (1), 55 Millionen Euro (1,1 Prozent) mehr als die 5,224 Milliarden Euro im Januar und Februar 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Der geringfügige Anstieg um 55 Millionen Euro im Vergleich zum Januar und Februar 2024 (davon 50 Millionen Euro im Januar-Vergleich und 5 Millionen im Februar-Vergleich 2025/2024) resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden im Januar und Februar 2025 über 92 Millionen Euro (10,4 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als im Januar und Februar 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten beiden Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken.
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar und Februar 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,439 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 95.000 (1,7 Prozent) weniger die durchschnittlich 5,534 Millionen RLB im Januar und Februar 2024.
In den 12 Monaten von März 2024 bis Februar 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,206 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,686 Milliarden Euro (10,1 Prozent) mehr als die 26,520 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (März 2023 bis Februar 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,206 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,206 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von März 2024 bis Februar 2025 ausgegeben wurden. Wann ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vorliegen wird, ist z.Zt. nicht bekannt.
Gemessen an den durchschnittlich 5,485 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Marz 2024 bis Februar 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 443,69 Euro pro RLB (2) ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von März 2023 bis Februar 2024 wurden für die durchschnittlich 5,495 Millionen RLB durchschnittlich 402,18 Euro pro Monat (2) ausgegeben.
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250326 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Hinweis: Im Januar wird i.d.R. ein überdurchschnittlich hoher Monatsanteil an den Ausgaben im Haushaltsjahr abgerechnet – nach relativ niedrigen Abrechnungsergebnissen im Dezember. In den beiden Vorjahren (2023 und 2024) wurden im Januar 9,2 Prozent (Januar 2023) bzw. 9,4 Prozent (Januar 2024) der Gesamtausgaben für das „Bürgergeld“ im entsprechenden Haushaltsjahr abgerechnet (gebucht).
(2) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier