(BIAJ) Im Januar 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 2,803 Milliarden Euro ausgegeben (1), 50 Millionen Euro (1,8 Prozent) mehr als die 2,753 Milliarden Euro im Januar 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Der geringfügige Anstieg um 50 Millionen Euro im Vergleich zum Januar 2024 resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungs­beiträge. (2) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Januar 2025 ein Bestand von 5,443 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 79.000 (1,4 Prozent) weniger die 5,522 Millionen RLB im Januar 2024.

In den 12 Monaten von Februar 2024 bis Januar 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,201 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,024 Milliarden Euro (11,6 Prozent) mehr als die 26,177 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Februar 2023 bis Januar 2024). Im (bisherigen) Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,201 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,201 Milliarden Euro, die im Haushaltsjahr 2024 ausgegeben wurden. Gemessen an den durchschnittlich 5,496 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Februar 2024 bis Januar 2025 für „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 442,78 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von Februar 2023 bis Januar 2024 wurden für die durchschnittlich 5,491 Millionen RLB durchschnittlich 397,30 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder der PDF hier: Download_BIAJ20250225 (eine Seite).

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* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Hinweis: Im Januar wird i.d.R. ein überdurchschnittlich hoher Monatsanteil an den Ausgaben im Haushaltsjahr abgerechnet – nach relativ niedrigen Abrechnungsergebnissen im Dezember. In den beiden Vorjahren (2023 und 2024) wurden im Januar 9,2 Prozent (Januar 2023) bzw. 9,4 Prozent (Januar 2024) der Gesamtausgaben für das „Bürgergeld“ im entsprechenden Haushaltsjahr abgerechnet (gebucht).
(2) Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden im Januar 2025 über 41 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungs­beiträge ausgegeben als im Januar 2024.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)