(BIAJ) Im Januar 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 2,724 Milliarden Euro ausgegeben (1), 79 Millionen Euro (2,8 Prozent) weniger als die 2,803 Milliarden Euro im Januar 2025. (2) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Januar 2026 ein Bestand von 5,194 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 234.000 (4,3 Prozent) weniger die 5,428 Millionen RLB im Januar 2025.

In den 12 Monaten von Februar 2025 bis Januar 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,970 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 231 Millionen Euro (0,8 Prozent) weniger als die 29,201 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Februar 2024 bis Januar 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025 (Soll: 29,600 Milliarden Euro) bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden bzw. 920 Millionen Euro (3,2 Prozent) weniger als die 28,970 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Februar 2025 bis Januar 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,297 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Februar 2025 bis Januar 2026 für „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 455,75 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Februar 2024 bis Januar 2025 wurden für die durchschnittlich 5,493 Millionen RLB durchschnittlich 442,99 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260220_2 (eine Seite).

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(1) Ausgaben (brutto), die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle (seit 2019) buchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Hinweis: Im Januar wird i.d.R. ein überdurchschnittlich hoher Monatsanteil an den Ausgaben im Haushaltsjahr abgerechnet – nach relativ niedrigen Abrechnungsergebnissen im Dezember. In den beiden Vorjahren (2024 und 2025) wurden im Januar 9,4 Prozent (Januar 2024) bzw. 9,6 Prozent (Januar 2025) der Gesamtausgaben für das „Bürgergeld“ im entsprechenden Haushaltsjahr abgerechnet (gebucht).
(2) Deutlich stärker als die genannten Bruttoausgaben sind die Ausgaben ohne die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesunken. Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden im Januar 2026 nahezu 28 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben als im Januar 2025 – 478,8 Millionen Euro im Januar 2025 und 506,4 Millionen Euro im Januar 2026.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)