(BIAJ) Ein Blick in den vorläufigen Haushaltsabschluss 2025 zeigt (siehe dazu die BIAJ-Tabelle auf PDF-Seite 2): Im Aufgabenbereich „Arbeitsmarktpolitik“, der das „Bürgergeld nach dem SGB II“ (einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sog. Passiv-Aktiv-Transfers), die „Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ (einschließlich der Ausgaben für „Bildung und Teilhabe“ gemäß § 28 SGB II und § 6b Bundeskindergeldgesetz), die „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ und die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) umfasst, waren insgesamt 52,423 Milliarden Euro veranschlagt nach Ist-Ausgaben in Höhe von insgesamt 52,271 Milliarden Euro im Vorjahr 2024. (siehe Spalten 1 und 2) Ausgegeben wurden in 2025 im Aufgabenbereich „Arbeitsmarktpolitik“ insgesamt 51,590 Milliarden Euro, 833 Millionen Euro (1,6 Prozent) weniger als veranschlagt (1) bzw. 681 Millionen Euro (1,3 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024. (siehe Spalten 4 bis 6)
Zu einer differenzierten Betrachtung der Ausgaben im Aufgabenbereich „Arbeitsmarktpolitik“ siehe PDF hier: Download_BIAJ20260204 (zwei Seiten)
(1) Einschließlich der im Soll 2025 nicht enthaltenen 361 Millionen Euro (Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit) ergibt sich eine rechnerische Minderausgabe (Ist kleiner Soll) in Höhe von 1,194 Milliarden Euro.
Ergänzender Hinweis: Zu den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "SGB II (Hartz IV): „Verwaltungskosten“ stiegen 2025 auf nahezu acht Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 und 2005" vom 03. Februar 2026 hier.