(BIAJ) In der "Organisationseinheit Bremen" wurden von 2013 bis 2015 angeblich 12.777 Asylanträge entschieden (bei 10.090 gestellten Asylanträgen), 134 Prozent Entscheidungen mehr als die 5.465 Entscheidungen im Land Bremen, die das BAMF bisher genannt hat. (Tabellen 1 und 2 unten)
Warum werden in der Antwort der Bundesregierung (BMI) auf Frage 2 in der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Drucksache 19/2483 vom 05.06.2018) vollkommen andere Zahlen über Asylanträge und insbesondere über Asylentscheidungen des BAMF in Bremen genannt als die bisher vom BAMF genannten Zahlen? (Anlage 2 in der Drucksache, Seite 10)
Anmerkung: Auch nach der Erläuterung durch das BAMF (siehe Ergänzung vom 20. Juni 2018, ganz unten) bleibt Klärungsbedarf, u.a. zur "Organisationseinheit Bremen" (Download_BIAJ20180619).
Ergänzung vom 27. Juni 2018: BAMF-Asylentscheidungen im Ankunftszentrum/Außenstelle Bremen, im Land Bremen, in allen Ankunftszentren und Außenstellen zusammen und Asylentscheidungen insgesamt, darunter die Zahl der jeweils positiven Entscheidungen (zwei Abbildungen – 2013 bis 2017) (Download_BIAJ20180627)

Ein Vergleich der in den jährlichen BAMF-Veröffentlichungen "Das Bundesamt in Zahlen" genannten Zahlen der Asylerstanträge im Land Bremen (Tabelle 1) und insbesondere ein Vergleich der differenzierten Daten, die das BAMF der Universtität Konstanz für eine Auswertung der Asylenscheidungen in den Ländern zur Verfügung gestellt hat, mit den jetzt in der Antwort der Bundesregierung (vom Bundesinnenministerium) genannten Daten zu den Asylentscheidungen (Tabelle 2 unten) irritiert und wirft u.a. die Frage nach den Gründen für die zum Teil extremen Abweichungen auf.

2018 06 16 biaj tabelle 1 asylantraege vergleich bamf drs 19 2483

2018 06 16 biaj tabelle 2 asylentscheidungen vergleich bamf drs 19 2483

Ergänzung vom 19./20. und 21. Juni 2018: Siehe zu den Asylentscheidungen in Bremen in 2015, 2014 und 2013 auch den nach Herkunftsländern differenzierten Vergleich: Download_BIAJ20180619 (zwei PDF-Seiten)


Erinnerung: Mit der Tabelle 1 (Seite 28) in der Abhandlung "Dezentraler Asylvollzug diskriminiert: Anerkennungsquoten von Flüchtlingen im bundesdeutschen Vergleich" (Lisa Riedel und Gerald Schneider, Universität Konstanz) wurde u.a. auch im Weser-Kurier (Bremen) irreführend über die Anerkennungsquoten der BAMF-Außenstelle Bremen berichtet. (hier)  "Wie aus der Studie hervorgeht, stellten in Bremen zwischen 2010 und 2015 insgesamt 7030 Menschen einen Asylantrag. 55,7 Prozent dieser Anträge wurden anerkannt. Damit war Bremen  zusammen mit dem Saarland (69,0 Prozent) Spitzenreiter bei den positiven Enscheidungen. Zum Vergleich: Die Berliner Anerkennungsquote lag im selben Zeitraum bei 24,6 Prozent." (19.05.2018, Seite 11) Hier werden die in den Spalten 1 und 2 der Tabelle 1 in der Abhandlung genannten Daten unkritisch verbreitet. E wird nicht erwähnt, dass es sich um Anerkennungsquoten handelt, die die unterschiedlichen Herkunftsländer (HKL) der Asylsuchenden nicht berücksichtigt. Schon ein Blick in die drei letzten Spalten der Tabelle (rechts: Anerkennungsquoten Syrien, Irak, Afghanistan) hätte gezeigt, dass der Bremen-Berlin-Vergleich (55,7 Prozent im Land Bremen und 24,6 Prozent in Berlin) hätte gezeigt, dass dieser Quoten-Vergleich eher eine "Falschinformation" war. Siehe dazu auch die untenstehende Tabelle, die zeigt, dass in Berlin, anders als in Bremen, wenige Asylanträge von Asylsuchenden aus Syrrien (mit hoher Anerkennungsquote) entschieden wurden. In Berlin wurden überdurschnittlich viele Asylanträge aus Herkunftsländern (HKL) mit niedriger Anerkennungsquote entschieden (u.a. aus dem ehemaligen Jugoslawien).


2018 06 16 biaj tabelle vergleich hkl anerkennungsquoten bremen berlin 2010 2015

Hinweis vom 17. Juni 2018. Siehe dazu auch die BaSta-Information "Absurde Grafik zu "Regionale Unterschiede in der Asylpraxis" (SZ, 16./17.06.2018): BaSta20180617
Ergänzung vom 20. Juni 2018. Das BAMF teilte dem BIAJ am 20. Juni 2018 zu den Differenzen zwischen den Daten für die "Organisationseinheit AZ Bremen" und das "Land Bremen" mit: "In der Tat weichen die in der Drucksache 19/2483 des Deutschen Bundestages genannten von den bisher vom BAMF veröffentlichten Daten ab. Die Drucksache weist die Asylanträge der Organisationseinheit Bremen (... AZ Bremen) aus. "Das Bundesamt in Zahlen" weist die Zahlen des Bundeslandes Bremen aus. Dementsprechend müssen die Zahlen nicht übereinstimmen. Asylanträge des Bundeslandes Bremen können z.B. auch an einem anderen Standort (z.B. in einem Entscheidungszentrum) entschieden worden sein. Solche Asylanträge werden in der Statistik für das Bundesland Bremen aufgenommen, nicht aber in der Statistik für die Organisationseinheit Bremen. Hier muss sauber getrennt werden. Ebenso ist es möglich, dass Asylanträge aus anderen Bundesländern in der Organisationseinheit Bremen entschieden wurden, weil dort Bearbeitungskapazitäten zur Verfügung standen." Dies wirft vor dem Hintergrund des differenzierten Daten-Vergleichs "AZ Bremen"-"Land Bremen" viele Fragen auf, insbesondere, wenn man sich die Daten für das Berichtsjahr 2014 (insgesamt und z.B. Herkunftsland Syrien) ansieht. (Download_BIAJ20180619) Es besteht weiterhin Klärungsbedarf.
Ergänzung vom 27. Juni 2018: BAMF-Asylentscheidungen im Ankunftszentrum/Außenstelle Bremen, im Land Bremen, in allen Ankunftszentren und Außenstellen zusammen und Asylentscheidungen insgesamt, darunter die Zahl der jeweils positiven Entscheidungen (zwei Abbildungen – 2013 bis 2017) (Download_BIAJ20180627)