(BIAJ) In der „Vorbemerkung der Bundesregierung“ zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Sozialer Arbeitsmarkt – eine Bilanz der ersten sechs Monate“ wird die AfD jetzt wie folgt belehrt: „Entgegen des Titels der Kleinen Anfrage beantwortet die Bundesregierung nicht nur die Fragen zum Sozialen Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), sondern zu den beiden neuen Instrumenten des Teilhabechancengesetzes (§§ 16e und 16i SGB II).“ (Drucksache 19/14003 vom 14.10.2019 – veröffentlicht am 21.11.2019: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/140/1914003.pdf) Bemerkenswert! Siehe dazu die vielen, § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") und § 16e SGB II ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen") umfassenden Informationen zum Suchwort „Sozialer Arbeitsmarkt“. (21. November 2019)