In einer Zeit, in der in den Medien die verschiedensten Zahlen über die „Hartz IV“-Ausgaben des Bundes und der Kommunen kursieren und in der sogar der Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Stellungnahme zur Neuordnung der (verfassungswidrigen) Organisation der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) Ausgaben (ein „Tortenstück“) doppelt zählt, scheint (erneut) ein Versuch angebracht, die SGB II-Ausgaben des Bundes und der Kommunen und die SGB II-Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Haushaltsjahr (2009) zu dokumentieren.

Ein Ergebnis: Im Haushaltsjahr 2009 wurden von Bund und Kommunen pro Person in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich knapp 364 Euro pro Monat für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die befristeten Zuschläge und die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die gesondert erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 23 SGB II) ausgegeben (insgesamt 29,4 Milliarden Euro). Davon entfielen knapp 193 Euro pro Person in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft und Monat (insgesamt 15,6 Milliarden Euro) auf das (verfassungswidrig ermittelte) Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und die befristeten Zuschläge (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung und ohne Beiträge zur Sozialversicherung).

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 24. Februar 2010 finden Sie hier: Download