(BIAJ) Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus, darunter 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)
In den folgenden 11 Monaten sank das Defizit (negativer Finanzierungssaldo) der BA um 24,8 Milliarden Euro auf 13,6 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022. Die Ausgaben sanken um 22,6 Milliarden Euro auf 50,0 Milliarden Euro, darunter 14,3 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ – 17,6 Milliarden Euro weniger als 11 Monate zuvor. Die Einnahmen stiegen im entsprechenden Zeitraum um 2,2 Milliarden Euro auf 36,4 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 30,2 Milliarden Euro.
Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 ist ein negativer Finanzierungssaldo von 1,336 Milliarden Euro veranschlagt.
Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung unten (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20220406)
BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier