(BIAJ) Im ersten Quartal 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 5,212 Milliarden Euro ausgegeben, 7,1 Prozent (400 Millionen Euro) weniger als im ersten Quartal des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,348 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022. (siehe BIAJ-Abb. unten) Im vom Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossenen 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts sind 20,985 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt, 1,415 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung. (1)
Gemessen an den durchschnittlich 5,147 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (2) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (3) monatlich durchschnittlich 345,65 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von April 2020 bis März 2021, wurden für die durchschnittlich 5,451 Millionen RLB durchschnittlich 321,92 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III).
(1) siehe dazu die BIAJ-Materialien „Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022“ vom 22. März 2022 hier.
(2) RLB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF); Berechnungsgrundlage der durchscnittlichen RLB-Bestände: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monatszahlen ab 2005) - Januar bis März 2022 vorläufig
(3) einschließlich der Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer