• im Bundeshaushalt 2006 sind für 370 (der 439) Kreise etwa 5,7 Milliarden Euro vorgesehen  –  von denen nach teilweiser Mittelsperrung noch 4,9 Milliarden Euro zur Verfügung stehen;
  • bis Oktober 2006 wurden in diesen 370 (von 439) Kreisen 2,88 Milliarden Euro ausgegeben;
  • in 83,3% des Haushaltsjahres (10 von 12 Monaten) wurden erst 58,8% der nach teilweiser Mittelsperrung verbliebenen Mittel abgerechnet – 51,1% in Westdeutschland, 70,4% in Ostdeutschland und 73,8% in Ostdeutschland ohne Berlin;
  • die entsprechenden Anteile in den Ländern reichen von 46,4% in Hessen und 47,2% in NRW bis 75,7% in Mecklenburg-Vorpommern und 76,1% in Thüringen (jeweils ohne die zugelassenen kommunalen Träger).

 Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat zuletzt am 16. August 2006 über die Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) in 370 von 439 Kreisen auf Länderebene berichtet. Für die 69 zugelassenen kommunalen Träger lagen und liegen noch immer keine entsprechend veröffentlichten Daten vor. Am 5. September 2006 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Sperrung von 1,1 Milliarden Euro (von insgesamt veranschlagten 6,47 Milliarden Euro) teilweise aufgehoben. Gesperrt sind zur Zeit 870 Millionen der 6,47 Milliarden Euro. Das heißt, im laufenden Haushaltsjahr (2006) stehen in den 439 Kreisen 5,60 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zur Verfügung. (vgl. Spalte 4 in der Tabelle auf Seite 3) Auf Grundlage der am 17. August 2006 geänderten Eingliederungsmittel-Verordnung 2006 wurde die regionale Verteilung der Mittel geringfügig geändert. Die Auswirkung dieser Änderungen auf der Landesebene blieben in der Tabelle auf Seite 3 (Spalte 4) unberücksichtigt.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. November 2006 finden Sie hier: Download