(BIAJ) 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,226 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurden für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ 16,991 Milliarden Euro weniger ausgegeben, im Vergleich zum veranschlagten Soll im BA-Haushalt 2022 (2,260 Milliarden Euro) wurden 966 Millionen Euro mehr ausgegeben. (1) Im BA-Haushalt 2023 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ 1,325 Milliarden Euro veranschlagt. (Stand: 11.11.2022)

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(1) Das bisherige 12-Monats-Maximum für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“: 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
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