(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 wurden von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 550,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben - nominal 43,0 Millionen Euro (8,5 Prozent) mehr als 2021 und 22,1 Millionen Euro (4,2 Prozent) mehr als 2022, aber immer noch 14,6 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)

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Bis März 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Jobcenter gE von 565,5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 567,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 auf 457,5 Millionen Euro gesunken, auf den tiefsten Stand im Beobachtungszeitraum (2012 bis September 2023).

Nachrichtlich: Die Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ verlief nach 2017 deutlich anders als die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2)  - Bremen, 18.10.2023

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Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2 (SGB III: hier_sgb3)