(BIAJ) Von Januar bis September 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 19,647 Milliarden Euro ausgegeben, 2,860 Milliarden Euro (17,0 Prozent) mehr als die 16,787 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten neun Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,495 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 360.000 (7,0 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,135 Millionen RLB von Januar bis September 2022. (2)

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Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten neun Monaten 2023 auf 25,136 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Oktober2022 bis September 2023 (3), 3,539 Milliarden (16,4 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von Oktober 2021 bis September 2022 (21,597 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,376 Milliarden Euro (siehe BIAJ-Abbildung oben) und das im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Soll von 24,300 Milliarden Euro um 836 Millionen Euro.

Gemessen an den durchschnittlich 5,470 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 382,92 Euro pro RLB ausgegeben. (4) Ein Jahr zuvor, von Oktober 2021 bis September 2022 wurden für die durchschnittlich 5,109 Millionen RLB durchschnittlich 352,31 Euro pro Monat ausgegeben. (5) - Bremen, 21.10.2023

(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - hier immer einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) und der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Siehe dazu auch Fußnoten 3 und 5.
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten neun Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Die 12-Monatssumme war bis Juni 2023 auf 25,049 Milliarden Euro gestiegen. Das Sinken im Folgemonat Juli 2023 auf 24,753 Milliarden Euro (August 2022 bis Juli 2023) resultiert aus den Einmalzahlungen im Juli 2022, die im Juli 2023 nicht mehr in die 12 Monatssumme von August 2022 bis Juli 2023 eingingen.
(4) hier immer einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) und der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(5) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)