(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 21,800 Milliarden Euro ausgegeben, 3,094 Milliarden Euro (16,5 Prozent) mehr als die 18,706 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Oktober 2022*) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten zehn Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,490 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 329.000 (6,4 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,161 Millionen RLB von Januar bis Oktober 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten zehn Monaten 2023 auf 25,370 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November2022 bis Oktober 2023 (3), 3,530 Milliarden (16,2 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von November 2021 bis Oktober 2022 (21,840 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von November 2022 bis Oktober 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,610 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Gemessen an den durchschnittlich 5,475 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von November 2022 bis Oktober 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 386,15 Euro pro RLB ausgegeben. (4) Ein Jahr zuvor, von November 2021 bis Oktober 2022 wurden für die durchschnittlich 5,135 Millionen RLB durchschnittlich 354,41 Euro pro Monat ausgegeben. (5)
* Anmerkung: Im Juni 2022 erfolgte der Rechtskreiswechsels von Personen aus der Ukraine aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bereich des SGB II.
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Siehe dazu auch Fußnoten 3 und 5.
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten zehn Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Die 12-Monatssumme war bis Juni 2023 auf 25,049 Milliarden Euro gestiegen. Das Sinken im Folgemonat Juli 2023 auf 24,753 Milliarden Euro (August 2022 bis Juli 2023) resultiert aus den Einmalzahlungen im Juli 2022, die im Juli 2023 nicht mehr in die 12 Monatssumme von August 2022 bis Juli 2023 eingingen.
(4) Einschließlich der steigenden Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(5) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)