(BIAJ) In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2023 bis September 2024, wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,548 Milliarden Euro ausgegeben, davon 1,242 Milliarden Euro von Januar bis September 2024. 12 Monate zuvor, von Oktober 2022 bis September 2023, wurden für das Insolvenzgeld insgesamt 1,076 Milliarden Euro ausgegeben, davon 931 Millionen Euro von Januar bis September 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis März 2023“)
Im BA-Haushalt 2024 wurden für das Insolvenzgeld 1,100 Milliarden Euro veranschlagt - nachdem in Haushaltsjahr zuvor (2023) insgesamt 1,236 Milliarden Euro ausgegeben wurden. Doch statt 136 Millionen Euro weniger als 2023 werden 2024 voraussichtlich über 300 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als 2023 - und weit über 400 Millionen Euro mehr als im BA-Haushalt 2024 veranschlagt. Rückblickend bis 2007 werden von der BA im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich (nominal) in etwa so viel für das Insolvenzgeld ausgegeben wie im Krisenjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den (nominal) bisher höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben - 1,617 Milliarden Euro (2009).
Nachrichtlich: Die Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage betrugen in den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 insgesamt 773,1 Millionen Euro, davon 571,5 Millionen von Januar bis September 2024. Im Haushalt der BA sind für 2024 Einnahmen in Höhe von 791 Millionen Euro veranschlagt. Die wie schon 2023 auch in 2024 erheblichen Mehrausgaben für das Insolvenzgeld werden durch Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage finanziert. (Sollbestand der Insolvenzgeldrücklage Ende 2022: 2,213 Milliarden Euro; Bundesagentur für Arbeit Jahresrechnung 2022. Der rechnerische Sollbestand Ende 2023 beträgt nach Entnahme in Höhe von 494,4 Millionen Euro in 2023 1,718 Milliarden Euro; eigene Berechnung – die Jahresrechnung zum BA-Haushalt 2023 wurde bisher nicht veröffentlicht) - Bremen, 17.10.2024