(BIAJ) Der Finanzierungssaldo der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus den Einnahmen und Ausgaben in 12 aufeinander folgenden Monaten ist im Oktober 2024 (November 2023 bis Oktober 2024) erstmals nach den „Corona-Jahren“ wieder negativ. In den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 standen den Einnahmen der Bundes-agentur für Arbeit (BA) in Höhe von 44,168 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 37,699 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 44,183 Milliarden Euro – darunter 21,608 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber.
Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 ergibt sich negativer Finanzierungssaldo von 0,014 Milliarden Euro. Zehn Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2023, betrug der positive Finanzierungssaldo 3,012 Milliarden Euro. Ein negativer Finanzierungssaldo wurde zuletzt für die 12 Monate von Dezember 2021 bis November 2022 ermittelt: 0,237 Milliarden Euro. (zur Entwicklung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden von 2005 bis September 2024 siehe die BIAJ-Abbildung 1; Seite 2)
Im Haushalt 2024 der BA ist ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,886 Milliarden Euro veranschlagt. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der BA zeigen, dass das Haushaltsjahr 2024 nicht mit einem positiven Finanzierungssaldo (Einnahmen größer als Ausgaben) sondern einem negativen Finanzierungssaldo (Ausgaben größer Einnahmen) enden wird– auch ohne die „erst“ in 2025 erfolgende (u.a. auch Bürokratie fördernde und Verwaltungskosten steigernde) Verlagerung der bisher steuerfinanzierten Ausgaben für die Förderung der beruf-lichen Weiterbildung (FbW) und der beruflichen Rehabilitation (Reha) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus dem Bundeshaushalt (Jobcenter) in den beitragsfinanzierten Haushalt der BA (Agenturen für Arbeit) (siehe dazu hier). n
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. November 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20241112 (PDF: vier Seiten – Auszug unten)

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