(BIAJ) Von Januar bis März 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 7,756 Milliarden Euro ausgegeben (1), 63 Millionen Euro (0,8 Prozent) mehr als die 7,693 Milliarden Euro von Januar bis März 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Der geringfügige Anstieg um 63 Millionen Euro im Vergleich zum ersten Quartal 2024 (davon 50 Millionen Euro im Januar-Vergleich und 13 Millionen Euro im Vergleich der Ausgaben im Februar und März 2025/2024) resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis März 2025 über 135 Millionen Euro (10,1 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis März 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken.

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis März 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,426 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 112.000 (2,0 Prozent) weniger die durchschnittlich 5,539 Millionen RLB von Januar bis März 2024. (2)

In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,214 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,407 Milliarden Euro (9,0 Prozent) mehr als die 26,807 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (April 2023 bis März 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,214 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,214 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 ausgegeben wurden. Wann ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vorliegen wird, ist z.Zt. nicht bekannt.

Gemessen an den durchschnittlich 5,473 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 444,82 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von April 2023 bis März 2024 wurden für die durchschnittlich 5,498 Millionen RLB durchschnittlich 406,32 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250423 (eine Seite).

2025 04 23 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2010 bis 032025 biaj abb

* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Hinweis: Im Januar wird i.d.R. ein überdurchschnittlich hoher Monatsanteil an den Ausgaben im Haushaltsjahr abgerechnet – nach relativ niedrigen Abrechnungsergebnissen im Dezember. In den beiden Vorjahren (2023 und 2024) wurden im Januar 9,2 Prozent (Januar 2023) bzw. 9,4 Prozent (Januar 2024) der Gesamtausgaben für das „Bürgergeld“ im entsprechenden Haushaltsjahr abgerechnet (gebucht).
(2) Bei Berechnung von Veränderungen im Vorjahresvergleich kleinere Rundungsdifferenzen möglich.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)