(BIAJ) Eine Randbemerkung zu den u.a. auch im Dringlichkeitsantrag „Teilhabe fördern: Sprach- und Integrationskurse für alle sicherstellen!“ genannten und nicht genannten Bundesmitteln. Im Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD (Bremische Bürgerschaft -Landtag - Drucksache 21/1630) heißt es zu den Bundesmitteln für die „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“ im Haushaltsjahr 2026:
„Zunächst vorgesehene finanzielle Kürzungen für das Gesamtprogramm Sprachen im Bundeshaushalt 2025 konnten Mitte des Jahres durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 267 Millionen Euro verhindert werden. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2026 wurden weitere Mittel für Integrationskurse in Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im kommenden Jahr stehen damit insgesamt rund 1,06 Milliarden Euro für Integrationskurse zur Verfügung – ein deutliches Signal für die hohe Bedeutung des Gesamtprogramms Sprachen und für die Förderung der gesellschaftlichen Integration.“
Dies ist leider ein etwas zu schön gefärbter Blick auf die Bundesmittel für die „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“ in 2026. Das zeigt ein Rückblick in die Haushaltsrechnungen 2023, 2024 und 2025 (vorläufig) und das Soll im Bundeshaushalt 2026:

2026 03 26 bundeshaushalt 2023 2026 integrationskurse nach der integrationskursverordnung

Laut Haushaltsrechnung 2023 wurden für die „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“ 967.597.188 Euro ausgegeben, 209.799.188 Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2023 veranschlagten 757.798.000 Euro.
Laut Haushaltsrechnung 2024 wurden für die „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“ 1.240.766.151 Euro ausgegeben, 172.766.151 Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2024 veranschlagten 1.068.000.000 Euro.
Laut (vorläufiger) Haushaltsrechnung 2025 wurden für die „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“ 1.329.100.000 Euro ausgegeben, 263.375.000 Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2025 veranschlagten 1.065.725.000 Euro.
Im Bundeshaushalt 2026 sind die im Dringlichkeitsantrag genannten 1,06 Milliarden Euro (1.063.980.000 Euro) veranschlagt (Soll) – nominal 265.120.000 Euro (19,9 Prozent) weniger als die Ist-Ausgaben im Vorjahr 2025. (siehe BIAJ-Tabelle)
Ein „deutliches Signal für die hohe Bedeutung des Gesamtprogramms Sprachen und die Förderung der gesellschaftlichen Integration“ (siehe Dringlichkeitsantrag oben) ist im Haushaltssoll 2026 leider nicht zu erkennen – eher ein deutliches Signal zur erheblichen Reduzierung der Ausgaben für die Integrationskurse nach der Integrationskursverordnung in 2026. Diese wird seit Anfang des Jahres (2026) vom Bundesinnenministerium durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetztgegen sehr viele auf die Förderung angewiesene Migrantinnen und Migranten. (1)
(1) siehe u.a. hier https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2026/traegerrundschreiben-02_20260209.pdf
und zu weiteren Trägerrundschreiben hier: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/TraegerIntegrationskurse/Traegerrundschreiben/traegerrundschreiben-node.html