(BIAJ) Von Januar bis Mai 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 12,383 Milliarden Euro ausgegeben (1), 291 Millionen Euro (2,3 Prozent) weniger als die 12,674 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2025). (2)

In den 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,758 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 434 Millionen Euro (1,5 Prozent) weniger als die 29,192 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juni 2024 bis Mai 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025, bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden, bzw. 708 Millionen Euro (2,5 Prozent) weniger als die 28,758 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,224 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 458,71 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Juni 2024 bis Mai 2025 wurden für die durchschnittlich 5,445 Millionen RLB durchschnittlich 446,78 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260623 (eine Seite). (4)

2026 06 23 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2010 bis 052026 biaj abb 

(1) Ausgaben (brutto), die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle (seit 2019) buchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Deutlich stärker als die genannten Bruttoausgaben sind die Ausgaben ohne die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesunken. Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis Mai 2026 etwa 116 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben als von Januar bis Mai 2025 – 2,462 Milliarden Euro von Januar bis Mai 2025 und 2,578 Milliarden Euro von Januar bis Mai 2026.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
(4) Anmerkung: Der sog. Regelbedarf (Regelsatz) für Alleinstehende (und Alleinstehende mit minderjährigen Partnern) betrug im Mai 2026, im 29. Monat in Folge unverändert, 563 Euro. Er soll, trotz gestiegener und weiter steigender Lebenshaltungskosten auch in den kommenden sieben Monaten unverändert bleiben. Siehe dazu u.a. die BIAJ-Materialien „Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld - Grundsicherung) - 2015 bis 2026/2027“ vom 13.01.2026 hier: BIAJ2060126.