(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2025 bis Juni 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 28,646 Milliarden Euro ausgegeben, 4,319 Milliarden Euro (17,8 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juli 2024 bis Juni 2025: 24,327 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 43 Monate (Dezember 2022 bis Juni 2026). In diesen 43 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 12,103 Milliarden Euro (73,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 28,646 Milliarden Euro (Juli 2025 bis Juni 2026). Anmerkung: Der prozentuale Anstieg (die Wachstumsrate) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, der bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, ist seitdem leicht auf die oben genannten 17,8 Prozent gesunken.

Gemessen an den von Juli 2025 bis Juni 2026 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,978 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Juli 2024 bis Juni 2025: 2,881 Millionen) wurden rechnerisch etwa 802 Euro pro Monat (Juli 2024 bis Juni 2025: etwa 704 Euro) ausgegeben, gemessen an den 1,145 Millionen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Juli 2024 bis Juni 2025: 1,042 Millionen) rechnerisch etwa 2.084 Euro pro Monat (Juli 2024 bis Juni 2025: etwa 1.945 Euro) ausgegeben. (2)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 25,657 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 852 Millionen Euro weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden, bzw. 2,989 Milliarden Euro weniger als in den vergangenen 12 Monaten ausgegeben wurden (Juli 2025 bis Juni 2026: 28,646 Milliarden Euro). (1)
(1) hier immer a) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ und b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 1,640 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2024: 1,445 Milliarden Euro; 2023: 1,222 Milliarden Euro).
(2) pro registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen zusammen bzw. pro registrierten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III - hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 43,1 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 980.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 60.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2025 2.237,71 Euro (netto: 1.296,31 Euro). (2024: 2.088,61 Euro; netto: 1.226,91 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(3) einschließlich „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.