(BIAJ) Von Januar bis August 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ und „Grundsicherungsgeld“ (ab 01.07.2026 - bis 31.12.2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“) insgesamt 19,486 Milliarden Euro ausgegeben (1), 437 Millionen Euro (2,2 Prozent) weniger als die 19,923 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis August 2025). (2)

In den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,612 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ bzw. „Grundsicherungsgeld“ ausgegeben – 548 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als die 29,160 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (September 2024 bis August 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 29,049 Milliarden Euro) bzw. 562 Millionen Euro (2,0 Prozent) weniger als die 28,612 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,167 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 461,41 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von September 2024 bis August 2025 wurden für die durchschnittlich 5,394 Millionen RLB durchschnittlich 450,53 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Grundsicherungsgeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) bis August 2026 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20260922 (eine Seite). (4)

2026 09 22 alg2 sozialgeld buergergeld grundsicherungsgeld ausgaben 2010 bis 082026 biaj abb (1) Ausgaben (brutto), die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle (seit 2019) buchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Deutlich stärker als die genannten Bruttoausgaben sind die Ausgaben ohne die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesunken. Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis August 2026 etwa 176 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben als von Januar bis August 2025 – 4,100 Milliarden Euro von Januar bis August 2025 und 3,924 Milliarden Euro von Januar bis August 2026.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
(4) Anmerkung: Der sog. Regelbedarf (Regelsatz) für Alleinstehende (und Alleinstehende mit minderjährigen Partnern) betrug im August 2026, im 32. Monat in Folge unverändert, 563 Euro. Er soll, trotz gestiegener und weiter steigender Lebenshaltungskosten auch in den kommenden vier Monaten unverändert bleiben – und aus den vier Monaten könnten, nach bisherigen Vermutungen (vor den Ergebnissen der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), nach einer „Reform“ der Berechnungsmethode auch noch 16 Monate werden, und damit insgesamt 48 Monate (vier Jahre) ohne nominale Erhöhung. Siehe dazu u.a. die BIAJ-Materialien „Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld - Grundsicherung) - 2015 bis 2026/2027“ vom 13.01.2026 hier: BIAJ2060126.