Am morgigen Mittwoch (16. Mai 2012) beabsichtigt der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel über sechs Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - Hartz IV) zu entscheiden, darunter über die Angemessenheit von Unterkunftskosten (Wohnflächen) in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) nimmt dies zum Anlass, kurz auf die Entwicklung der SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung aufmerksam machen – unter besonderer Berücksichtigung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den bemerkenswerten Veränderungen im Ländervergleich in den Jahren 2010 und 2011.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. Mai 2012 finden Sie hier: Download


Hinweis: Siehe hierzu auch die BIAJ-Materialien vom 2. Juni 2012 ("Personen und Zahlungsansprüche") hier