SGB II (Hartz IV): Die Summe der "Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften" (netto), das "Transfervolumen" (IAB), betrug 2008 nicht 30,2 sondern 28,7 Milliarden Euro. Und die monatlichen "Zahlungsansprüche pro Bedarfsgemeinschaft" betrugen nicht 726 sondern 668 Euro, 58 Euro weniger als im IAB-Gutachten.

Die Fehler (bzw. Fehler und Folgefehler: 30,2 Mrd. Euro und 726 Euro pro BG und Monat) haben sich in den Endbericht des IAB-Gutachtens "... zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008" für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeschlichen. (Seite 64/65 und 87) Sie sollen nicht unbeachtet bleiben.

Konsequenzen für die Interpretation der Ergebnisse der Studie sollen sich daraus nicht ergeben. (IAB)

Nachrichtlich in dieser BIAJ-Kurzmitteilung: Zum einzigen der Bundesregierung (2006) bekannten Gutachten zur "verdeckten Armut" und deren damalige Reaktion ("Insofern ist zu bezweifeln ...")

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. Juli 2013 finden Sie hier: Download