Ein Nachtrag zur BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2013: Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis scheiterte mit seiner 15-Cent-Klage (!) nun auch vor dem Bundessozialgericht. Siehe hier. (Pressemitteilung des Landessozialgerichts Thüringen vom 19. August 2013)

Zur Erinnerung: Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis hatte 2012 etwa zwei Millionen Euro  von knapp 7,5 Millionen Euro (!), die ihm vom Bund für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugewiesen worden waren, in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet.