Ergänzende Vorbemerkung: Mit Schreiben vom 18. November 2013 teilte der Petitionsausschuss mit, dass sich die parlamentarische Prüfung "wegen Wechsels der Wahlperiode verzögern" wird. Bis zum 31. Mai 2014 erfolgte keine weitere Mitteilung zum Fortschritt des Petitionsverfahrens zur "ESF-Geldwäsche" vom 19. April 2013.#

"ESF-Geldwäsche" (Schlussabrechnung des Eingliederungsbeitrags): Mit Schreiben vom 9. September 2013 teilte der Petitionsauschuss mit, dass eine ergänzende Prüfung eingeleitet wurde.

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hatte den Petitionsausschuss am 5. August 2013 (siehe unten) gebeten, "die offensichtlich einseitige interessengeleitete Antwort des BMAS von anderer Stelle prüfen zu lassen: z.B. Bundesrechnungshof, Bundesagentur für Arbeit (Selbstverwaltung), ESF. ... Eine abschließende Beantwortung der Eingabe allein auf Basis der Stellungnahme des BMAS halten wir enttäuschend und fachlich auch nicht für sachgerecht."

eMail vom 5. August 2013:

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Referat Pet 4

... vielen Dank für die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die sich in den wesentlichen Teilen mit einer Antwort auf eine Schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Anette Kramme (SPD) deckt. (siehe die PDF-Seiten 4 und 5 im Anhang)

Zu dieser Antwort des BMAS, in der wir keineswegs eine "abschließende Beantwortung" erkennen können, haben wir in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. Mai 2013 Stellung genommen. (siehe ...hier: http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/36-texte-biaj-kurzmitteilungen/376-bundesregierung-abrechnung-eingliederungsbeitrag-keine-esf-geldwaesche-sondern-legal.html)

Die Einbeziehung der Ausgabe von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 99,710 Millionen Euro (2012) in die Berechnung des von der Bundesagentur für Arbeit (aus Beitragsmitteln) an den Bund zu zahlenden Eingliederungsbeitrags (Endabrechnung) ergibt sich keineswegs aus dem Titel "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Kap. 1112 685 11) und den dort angebrachten Haushaltsvermerken und Erläuterungen. (siehe dazu im Einzelnen die oben genannte BIAJ-Kurzmitteilung im Anhang bzw. unter oben genanntem Link)

Wir möchten den Petitionsausschuss deshalb dringend bitten, die offensichtlich einseitige interessengeleitete Antwort des BMAS von anderer Stelle prüfen zu lassen: z.B. Bundesrechnungshof, Bundesagentur für Arbeit (Selbstverwaltung), ESF. Es handelt sich dabei nicht um die "Prüfung weiter Aspekte" sondern um die korrekte Prüfung der in der Petition genannten Aspekte.

Eine abschließende Beantwortung der Eingabe allein auf Basis der Stellungnahme des BMAS halten wir enttäuschend und fachlich auch nicht für sachgerecht."