(BIAJ) Im Weser-Kurier-Artikel „Vermieter von Hartz-IV-Sanktionen betroffen“ (29. August 2014, Seite 11) heißt es zu den Sanktionen des Jobcenters Bremen Stadt gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II): „Das Jobcenter gehe zudem davon aus, dass nur in wenigen Einzelfällen auch ein Teil der Kosten für die Unterkunft gekürzt werden musste.“ Um wie viele "Einzelfälle" handelt es sich?

Eine kurze Auswertung der Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigt:

Im Jahresdurchschnitt 2013 waren in der Stadt Bremen Monat für Monat etwa 130 erwerbsfähige Leistungsberechtigte von (teilweisen oder vollständigen) Kürzungen ihrer Leistungsansprüche für die Kosten der Unterkunft und Heizung betroffen. In der Stadt Bremerhaven waren dies etwa 62. Die (dem BIAJ unbekannte) Zahl der von diesen Kürzungen betroffenen einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt wesentlich höher, denn der Jahresdurchschnitt von etwa 130 in der Stadt Bremen bzw. etwa 62 in Bremerhaven verteilt sich auf deutlich mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denn die Kürzungen erfolgen i.d.R. nicht für ein vollständiges Kalenderjahr.

Besonders betroffen (auch) von den Kürzungen der Leistungsansprüche für die Kosten der Unterkunft und Heizung durch Sanktionen waren junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 25 Jahren. Gemessen an den Leistungskürzungen der Kosten der Unterkunft und Heizung in Euro im Land Bremen entfielen nach Berechnungen des BIAJ im Land Bremen 58,7 Prozent (!) dieser Kürzungen im Jahr 2013 auf junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte. (Paul M. Schröder, BIAJ, 30. August 2014)