(BIAJ) Die beiden bremischen Jobcenter, das Jobcenter Bremen Stadt und das Jobcenter Bremerhaven, haben im vergangenen Haushaltsjahr (2014) 11,25 Millionen Euro der ihnen vom Bund für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten insgesamt 59,85 nicht für diese Leistungen ausgegeben.

Nach den bisher bekannten Ankündigungen der beiden Jobcenter wurden 5,1 Millionen Euro der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zur Deckung von Mehrausgaben für die „Verwaltungskosten“ der beiden Jobcenter umgeschichtet. Das hieße: Von den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2014 wurden von den beiden bremischen Jobcentern insgesamt 6,15 Millionen Euro nicht ausgegeben. (mit Nachtrag vom 20. Januar 2015)

Die Ankündigung im Weser-Kurier vom 20. Oktober 2014, „4,5 Millionen Euro werden die Jobcenter im Land Bremen wohl ungenutzt an den Bund zurückschicken“, dürfte damit (wie vom BIAJ am 22. Oktober 2014 prognostiziert und leider eingetroffen: siehe hier) deutlich übertroffen worden sein. Es sei denn, statt der angekündigten 5,1 Millionen Euro wurden 6,75 Millionen Euro in die „Verwaltungsbudgets“ umgeschichtet und für „Verwaltungskosten“ im Haushaltsjahr 2014 ausgegeben. Bei Redaktionsschluss lagen die entsprechenden Daten zu den Ausgaben (Mehrausgaben) für die "Verwaltungskosten" der bremischen Jobcenter em BIAJ nicht vor.

Für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den „Verwaltungskosten“ der beiden bremischen Jobcenter waren den beiden bremischen Jobcentern vom Bund insgesamt etwa 59,4 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2014 zugeteilt worden. (ohne die 3,4 Millionen Euro, die gemäß § 2 Absatz 5 der Eingliederungsmittel-Verordnung direkt der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zugeteilt wurden, für die sogenannten üKo)

Zu den differenzierten Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ siehe auch die BIAJ-Materialien vom 14. Januar 2015. (insbesondere Seite 9 im PDF-Download) Differenzierte Daten zu den „Gesamtverwaltungskosten“ werden bisher nicht veröffentlicht. (Stand: 15. Januar 2015)


Nachtrag vom 20. Januar 2015: Wie sich die Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 in den einzelnen bremischen Jobcentern, dem Jobcenter Bremen Stadt und dem Jobcenter Bremerhaven, darstellen, finden Sie auf den Seiten 2 und 3 im Anhang20150120. (Hinweis: Die Summen der Ausgaben der beiden bremischen Jobcenter auf den Seiten 2 und 3 weichen sehr geringfügig von den Daten für das Land Bremen auf Seite 1 im Anhang ab. Ursächlich hierfür sind Buchungen, die nicht eindeutig einem der beiden JC zugeordnet werden können.) Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Jobcenter Bremen: Zahlenrätsel in der Presseinformation des Arbeitssenators" (BIAJ20150120)