(BIAJ) Wieviel der den Jobcentern im Haushaltsjahr 2015 zugeteilten Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (EGL) wurden bisher gesperrt und/oder in die „Verwaltungskostenbudgets" (VK) umgeschichtet? Eine Antwort der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) vom 18. März 2015 („bisher keine Umschichtungen beantragt") und ein Bericht des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen vom 2. April 2015 („Umschichtung"
der „gemeinsamen Einrichtungen": 392,1 Millionen Euro - ohne die „Umschichtungen" der 105 „zugelassenen kommunalen Träger"):

Die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): „Für das Haushaltsjahr 2015 sind bisher keine Umschichtungen beantragt. Nach Nummer 1 zu § 46 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) darf ein deckungsberechtigter Ansatz nur verstärkt werden, soweit über die Ausgaben voll verfügt ist. Diese rechtliche Notwendigkeit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllt." (siehe Auszug_18-4378)

Im Bericht des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen stellt sich dies, wie erwartet, deutlich anders dar: Den 303 Jobcentern gE (im Bericht als „Deutschland" bezeichnet) wurden demnach für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (EGL) insgesamt lediglich 2.578,1 Millionen Euro zugeteilt. Als für EGL „verfügbar" wird ein Betrag von 2.186,0 Millionen Euro genannt – versehen mit der Fußnote: „Zugewiesene Mittel abzüglich Umschichtung in das Verwaltungskostenbudget". (siehe Auszug_18-748-S)

Die „Umschichtungen" (gemeint ist vermutlich die Summe aus Mittelsperrungen und Mittelumschichtungen) betrugen damit am 30. März 2015 ("Stichtag") insgesamt 392,1 Millionen Euro. Oder anders: 15,2 Prozent der den 303 Jobcentern gE zugeteilten Bundesmittel für EGL stehen bzw. standen am Stichtag 30. März 2015 nicht für EGL zur Verfügung.

Für die 105 Jobcenter zkT liegen keine entsprechenden Daten vor - „Deutschland" (siehe oben) ist bekanntlich „zweigeteilt": 303 „gemeinsame Einrichtungen" (Jobcenter gE) und 105 „zugelassene kommunale Träger" (Jobcenter zkT). #

Hinweis: Die gesamte Drucksache 18/4378 des Deutschen Bundestags finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804378.pdf,
die gesamte Vorlage Nr. 18/748-S für die Sitzung der städtischen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 29. April 2015: http://www.wirtschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/18_748_S-Vorlage+Steuerungsma%DFnahmen+JC_GESAMT_BV.pdf

Bremen, 29. April 2015
Paul M. Schröder
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)