(BIAJ) Angeblich 5,2 Monate: Die Zeit zwischen der Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF: „Aktenanlage“) (!) und der Zustellung des BAMF-Bescheids. Angeblich. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hätte aus den vorliegenden Daten aus der Asylgeschäftsstatistik des BAMF vermutlich eine wesentlich längere Bearbeitungsdauer (Bearbeitungszeit) berechnet. Das Ergebnis dieser Berechnung würde in 2015 für die Asylerstanträge 7,9 Monate lauten - ohne die Wartezeiten vor Antragstellung ("Aktenanlage") beim BAMF.

Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung (mit den Berechnungsgrundlagen) vom 22. Januar 2016: Download (2 PDF-Seiten)