(BIAJ) Im vierten Quartal 2015 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) 240,6 Prozent (51.294) mehr positive Entscheidungen über Asylanträge getroffen als im ersten Quartal 2015. Die Zahl der negativen Entscheidungen sank dagegen im Vergleich des ersten und vierten Quartals 2015 um 3,2 Prozent (1.159). Auf der BAMF-Pressekonferenz am 5. Februar 2016 wurde die Veränderung der Zahl der Entscheidungen genannt, nicht jedoch differenziert nach positiven und negativen Entscheidungen! Eine positive BAMF-Information, der Anstieg der Zahl der Entscheidungen des BAMF über Asylanträge resultiere (bei einer leicht sinkenden Zahl negativer Entscheidungen) allein aus dem Anstieg der positiven Entscheidungen, könnte gegenwärtig politisch nicht willkommen sein – auch wenn die Zahl der positiven Entscheidungen, gemessen an der Zahl der Asylsuchenden insgesamt, immer noch sehr gering ist.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. Februar 2016 über der "nicht erwähnte positive Information" finden Sie hier: Download (PDF: 2 Seiten)

Hinweis I: Die Tabelle auf Seite 1 wurde am 8. Februar 2016 ergänzt. In den neuen Spalten 2a bis 2c wurde die Zahl der positiven Entscheidungen differenziert, nach "Rechtsstellung als Flüchtling" (Spalte 2a), "subsidiärer Schutz" (Spalte 2b), "Abschiebungsverbot" ( Spalte 2c) - unkommentiert.

Hinweis II: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "BAMF im „Wahlkampfmodus“: Mindestens 6.880 Nordafrika-Entscheidungen bis zum 10. März 2016" vom 21. Februar 2016:
http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/728-bamf-im-wahlkampfmodus-mindestens-6-880-nordafrika-entscheidungen-bis-zum-10-maerz-2016.html