Verordnung der Bundesministerin wird von vielen Jobcentern „grundsätzlich nicht“ befolgt 

Die Verordnung der Bundesarbeitsministerin, zugewiesene Mittel für Leistungen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsförderung gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss alias JobPerspektive) grundsätzlich für diese Leistungen zu verwenden, wurde 2010 von vielen Jobcentern „grundsätzlich nicht“ befolgt. Von zugewiesenen 700 Millionen Euro (16e-Mittel) bzw. 771 Millionen Euro (einschließlich Verstärkungsmittel) wurden 2010 insgesamt 520 Millionen Euro für diese Leistungen ausgegeben. In 139 Jobcentern wurden weniger als die Hälfte der zugewiesenen 16e-Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (vgl. Tabelle Seite 3 bis 12, Spalte 6) 

 Alles deutet darauf hin, dass im laufenden Haushaltsjahr die Verordnung von sehr vielen Jobcentern noch weniger befolgt wird als im Vorjahr. 

Die zum 1. Oktober 2007 in das SGB II (Hartz IV) eingeführte längerfristige Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird zum Teil durch „billigere“ Varianten der geförderten Beschäftigung, u.a. die nicht im SGB II geregelte „Bürgerarbeit“, abgelöst.  

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 29. März 2011 finden Sie hier: Download