Die Ausgaben für den vom Bund zu tragenden Anteil an den SGB II-Gesamtverwaltungskosten (Personal- und Sachkosten einschließlich der Kosten für Beratung und Vermittlung; ohne entsprechende Ausgaben für Verwaltungskosten der Träger von "Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung"/"Leisungen zur Eingliederung in Arbeit" und sonstiger Dritter) stiegen von 3,607 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2006 auf 4,210 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2009.

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