(BIAJ) 60 Prozent im Bund (2015) und nur 34 Prozent in Niedersachsen (2016)? Anmerkung zu einer dpa-Falschmeldung über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Niedersachsen (Arbeitsort), „die in einer anderen Gemeinde wohnen als sie arbeiten“. (NDR, Weser-Kurier und andere am 3./4. April 2017) Nach BIAJ-Berechnungen wohnten von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Niedersachsen (Arbeitsort 30. Juni 2016) nahezu 61 Prozent in einer anderen Gemeinde als in der Gemeinde, in der sie arbeiteten. (Einpendler/innen "über die Gemeindegrenzen")

60 Prozent müssen zur Arbeit pendeln“: Das berichteten diverse Medien am 2./3. April 2017. (z.B. Spiegel-Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/pendlerstudie-60-prozent-muessen-zur-arbeit-pendeln-a-1141519.html) Die Quelle: Auswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), die im Rahmen der Arbeiten zum neuen Raumordnungsbericht des BBSR entstanden sind. (http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/Topthemen/2017-pendeln.html)
Zeitgleich (3. April 2017) meldet der NDR (Norddeutscher Rundfunk): „Immer mehr Niedersachsen pendeln zur Arbeit … Nach Angaben der Agentur für Arbeit pendeln inzwischen 34 Prozent der Arbeitnehmer zu einer Arbeitsstätte, die außerhalb ihrer Wohngemeinde liegt.“ (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Immer-mehr-Niedersachsen-pendeln-zur-Arbeit,pendler250.html) Und der Weser-Kurier meldet am 4. April 2017 unter der Überschrift „Pendeln für den Job“ in Niedersachsen: „Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg der Anteil derjenigen, die in einer anderen Gemeinde wohnen als sie arbeiten … auf 34 Prozent.“ (Seite 14) Quelle: dpa (Deutsche Presse-Agentur) und falsch verstandene Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
60 Prozent im Bund (2015) und nur 34 Prozent in Niedersachsen (2016)? Die Erklärung für die von dpa Hannover berichtete wesentlich geringere Quote sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Niedersachsen, „die in einer anderen Gemeinde wohnen als sie arbeiten“: Die von dpa genannten 34 Prozent beziehen sich nicht auf das Pendeln zum Arbeitsort „aus einer anderen Gemeinde“ sondern aus einem anderen Kreis (Landkreis, kreisfreie Stadt).
Nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf Basis der Gemeindedaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit* wohnten im Juni 2016 insgesamt 60,7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land Niedersachsen (Arbeitsort) in einer anderen Gemeinde als in der Gemeinde, in der sie arbeiteten. (Einpendler/innen „über die Gemeindegrenzen“) Dies entspricht in etwa dem Anteil, der in den vergangenen Tagen für das Bundesgebiet insgesamt (mit Zahlen für 2015) berichtet wurde. (BIAJ, 06.04.2017)
* „Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Die Wohnortgemeinde kann auch im Ausland liegen.“ (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Glossar) Hier „Einpendler“ (w/m) „über die Gemeindegrenzen“: „Einpendler sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen.“ (Statistik der BA)